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Intraorale Scanverfahren und digitale Herstellungsmethoden von Zahnersatz wurden in den 1980er-Jahren in die Zahnmedizin eingeführt und haben sich seitdem stetig weiterentwickelt. Der Hauptvorteil dieser Verfahren besteht darin, dass Patienten/-innen nur einen Zahnarzttermin benötigen, um eine komplette Zahnrestauration zu erhalten. Traditionelle Methoden erfordern oft mehrere Besuche, da Abdrücke genommen, temporäre Füllungen eingesetzt und die endgültigen Restaurationen im Labor gefertigt werden müssen. Außerdem ist die digitale Erfassung der Mundsituation mittels Intraoralscan für die Patienten/-innen wesentlich angenehmer als eine konventionelle Abdrucknahme. Diese Verfahren eliminieren die Notwendigkeit für temporäre Restaurationen und reduzieren die Wartezeit erheblich. Der gesamte Prozess von der Diagnose bis zur endgültigen Eingliederung des Zahnersatzes kann innerhalb weniger Stunden abgeschlossen werden. Die stetige Entwicklung von Materialien und die mögliche Einbindung von weiteren Herstellungsverfahren (z.B. 3D-Druck) erweitern die Anwendungsmöglichkeiten.
Ablauf eines intraoralen Scan- und Fertigungsverfahrens
Vorbereitung und Diagnose
Zunächst untersucht der/die Zahnarzt/-ärztin den zu behandelnden Zahn und entscheidet, ob der Befund für ein intraorales Verfahren geeignet ist. Dies beinhaltet eine gründliche Anamnese und Diagnostik, oft unter Verwendung von Röntgenaufnahmen, um die Struktur und die Gesundheit des Zahnes zu beurteilen.
Digitale Abformung
Anstatt einer konventionellen Abformung mit Abdruckmaterial wird mit einem intraoralen Scanner ein präzises dreidimensionales Bild des Zahnes und der umgebenden Strukturen erstellt. Dieser Scanner tastet die Zahnoberfläche ab und erzeugt innerhalb weniger Minuten ein digitales Modell. Diese digitale Abformung ist nicht nur schneller und angenehmer für die Patienten/-innen, sondern auch genauer. Hierbei können sich bereits unterschiedliche Möglichkeiten durch verschiedene Verfahren ergeben, wenn z.B. ein Dentallabor mit der Anfertigung der Restauration beauftragt wird.
CAD-Design
Das digitale Modell des Zahnes wird in die Konstruktionssoftware importiert, in der der/die Zahnarzt/-ärztin (oder eine Mitarbeiterin) die Restauration entwirft. Die Software bietet verschiedene Werkzeuge, um Form, Größe und Farbe des Zahnersatzes anzupassen und zu optimieren. Der/die Zahnarzt/-ärztin kann die Restauration virtuell anpassen, um eine perfekte Passform und Ästhetik zu gewährleisten.
CAM-Fertigung
Sobald das Design abgeschlossen ist, wird die Konstruktionsdatei an eine Fräsmaschine gesendet. Diese Maschine arbeitet mit hoher Präzision und fräst die Restauration aus einem Keramikblock. Die verwendeten Keramiken sind biokompatibel und weisen eine hohe Ästhetik und Haltbarkeit auf. Der Fräsprozess dauert (je nach Größe des Objekts) in der Regel etwa 10 bis 20 Minuten.
Anprobe und Anpassung
Nach der Fertigstellung der Restauration überprüft der/die Zahnarzt/-ärztin deren Passform und Ästhetik im Mund des Patienten oder der Patientin. Kleinere Anpassungen können direkt vor Ort vorgenommen werden. Dies stellt sicher, dass die Restauration perfekt sitzt und keine Unannehmlichkeiten verursacht.
Befestigung
Die fertige Restauration wird schließlich dauerhaft am Zahn befestigt. Der/die Zahnarzt/-ärztin sorgt dafür, dass der Zahnersatz korrekt ausgerichtet ist und eine stabile Verbindung zum Zahn besteht. Danach wird der Klebstoff gehärtet, in der Regel durch den Einsatz von speziellem Licht.
Materialien und Technik
Die im Fräsverfahren verwendeten Materialien sind meistens hochfeste Keramiken wie Lithiumdisilikat, Zirkonoxid oder Feldspatkeramik. Diese Materialien sind für ihre natürliche Ästhetik und hohe Biokompatibilität bekannt, was bedeutet, dass sie vom menschlichen Körper gut vertragen werden. Die CAD/CAM-Technologie ermöglicht eine äußerst präzise Fertigung, die traditionelle handwerkliche Methoden oft übertrifft. Die digitale Abformung und das computergestützte Design minimieren die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und sorgen für eine optimale Passform und Funktionalität der Restauration.
Abrechnung von digitalen zahntechnischen Leistungen
Das größte Problem in der Abrechnung zahntechnischer Leistungen besteht in der Vielfältigkeit der herstellbaren Objekte und der Identifikation der (möglichen) zahntechnischen Leistungen. In der Abrechnung von zahntechnischen Leistungen wird überwiegend die BEB‘97 verwendet. Das allein ist kein Problem – jedoch sind in der BEB‘97 nahezu keine geeigneten Leistungen vorhanden. Des Weiteren lassen die intraoralen Verfahren mit den nachgelagerten Herstellungsprozessen eine Vielzahl an Herstellungsvarianten zu. Aus diesen Varianten die richtigen Abrechnungspositionen zu identifizieren, ist die größte Herausforderung. Nachfolgend ist ein möglicher Ablauf der Herstellung einer Restauration unter Zuhilfenahme intraoraler Scansysteme mit anschließender Fertigung schematisch dargestellt (Abb. 1):

Wie würde sich der Herstellungsprozess (und zwangläufig die Abrechnung) verändern, wenn sich z.B. das Verfahren, die Restaurationsart, das verwendete Material usw. verändern würden? Wie würde sich die Abrechnung verändern, wenn unterschiedliche Fertigungssysteme (gefräste Leistung oder gedruckte Leistung) angewendet werden würden? Hier muss die entscheidende Frage beantwortet werden: Wer macht was und wie wird es abgerechnet?
Im Zusammenhang mit intraoralen Systemen kommt es zwangsläufig zu zahntechnischen Chairside-Leistungen, die außerhalb des Mundes erbracht werden. Diese umfassen zahntechnische Arbeiten, die direkt am Behandlungsstuhl, außerhalb des Mundes der Patienten/-innen oder im Eigenlabor der Zahnarztpraxis durchgeführt werden. In der Zahnmedizin kursiert oft der Mythos, dass solche Leistungen nur berechnungsfähig sind, wenn sie im zahntechnischen Labor oder von einem/einer Zahntechniker/-in erbracht werden. Dieser Irrglaube ist jedoch unbegründet. Vielmehr können auch die am Behandlungsstuhl durchgeführten zahntechnischen Leistungen rechtmäßig abgerechnet werden, sofern sie den geltenden Vorschriften und Qualitätsstandards entsprechen.
Die Berechnung von zahntechnischen Leistungen basiert auf § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) – § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen |
(…) „(2) Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag des gewerblichen oder des praxiseigenen Labors über die voraussichtlich entstehenden Kosten für zahntechnische Leistungen anzubieten und auf dessen Verlangen in Textform vorzulegen, sofern die Kosten insgesamt voraussichtlich einen Betrag von 1000 Euro überschreiten. Für Behandlungen, die auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplans für einen Behandlungszeitraum von mehr als zwölf Monaten geplant werden, gilt Satz 1 nur, sofern voraussichtlich bereits innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten Kosten von mehr als 1000 Euro entstehen. Der Kostenvoranschlag muss die voraussichtlichen Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen und die dabei verwendeten Materialien angeben. Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen, Berechnungsgrundlage und Herstellungsort der zahntechnischen Leistungen sind dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen näher zu erläutern. Ist eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 vom Hundert zu erwarten, hat der Zahnarzt den Zahlungspflichtigen hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten.“ [1] |
Auf dieser Grundlage können die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen zusätzlich zum zahnärztlichen Honorar in Rechnung gestellt werden, sofern die Leistung selbst keine Einschränkung hierzu vorsieht. Diese Regelung gilt ebenfalls für zahntechnische Leistungen, die direkt von Zahnärzten/-innen oder Praxismitarbeitern/-innen erbracht werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar gestaltet ist, um Vertrauen zwischen Patienten/-innen und Zahnarzt/-ärztin zu fördern. Dies trägt zur Klarheit und Fairness im Abrechnungsprozess bei.
Abrechnung in verschiedenen Varianten
Auftrag 1
Keramikinlay 45 (mod), 46 vollanatomische Krone aus Keramik, gefräst, bemalt, Intraoralscan; Fertigung: komplett inhouse; einfache Abrechnung
BEB | Menge | Position | Anmerkung |
0xxx | 1 | CAD/CAM Auftragsanlage | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
GOZ 0065 Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet | |||
0xxx | 1 | CAD/CAM Nutzung virtueller Artikulator | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Konstruktionsgrenze definieren | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM fräsen/schleifen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM sintern | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2689 | 2 | Farbgebung durch Bemalen | |
5306 | 2 | Keramik/gegossenes Glas konditionieren | |
Mat. | je | Fräsmaterial |
Obwohl bei dieser Rechnung bereits der Herstellungsprozess detailliert dargestellt ist, lassen sich einige Leistungen noch ausführlicher definieren.
Auftrag 2
Keramikinlay 45 (mod), 46 vollanatomische Krone aus Keramik, gefräst, bemalt, Intraoralscan; Fertigung: komplett inhouse; ausführliche Abrechnung
BEB | Menge | Position | Anmerkung |
0xxx | 1 | CAD/CAM Auftragsanlage | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
GOZ 0065 Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet | |||
0xxx | 2 | CAD/CAM Scananalyse, je Kiefer | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Nutzung virtueller Artikulator | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Zahn vermessen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Konstruktionsgrenze definieren | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Konstruktion Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Konstruktion Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | je | CAD/CAM Datenversand | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM fräsen/schleifen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM sintern | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2689 | 2 | Farbgebung durch Bemalen | |
5306 | 2 | Keramik/gegossenes Glas konditionieren | |
2965 | ggf. | Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop | |
0732 | je | Desinfektion | |
Mat. | je | Fräsmaterial |
Diese noch detailliertere Abrechnung zeigt sehr gut die zahntechnischen Leistungen und lässt zudem eine große Flexibilität in der Abrechnung zu. Trotzdem können einige Arbeitsschritte noch besser dargestellt werden.
Auftrag 3
Keramikinlay 45 (mod), 46 vollanatomische Krone aus Keramik, gefräst, bemalt, Intraoralscan; Fertigung: komplett inhouse; sehr ausführliche Abrechnung
BEB | Menge | Position | Anmerkung |
0xxx | 1 | CAD/CAM Auftragsanlage | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM IOS vorbereiten | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
GOZ 0065 Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet | |||
0xxx | 2 | CAD/CAM Scananalyse, je Kiefer | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Nutzung virtueller Artikulator | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Design Antagonistenmodell | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Design Arbeitsmodell | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Zahn vermessen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Segment ausblocken, je Zahneinheit | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Konstruktionsgrenze definieren | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Konstruktion Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Konstruktion Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | je | CAD/CAM Datenversand | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM fräsen/schleifen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM sintern | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2914 | 1 | sphärischer Kontakt | Kontaktpunkt zwischen 45 und 46 |
2951 | 2 | individuell charakterisieren, Keramik | |
0xxx | 2 | CAD/CAM Feinjustage unter Mikroskop | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2689 | 2 | Farbgebung durch Bemalen | |
5306 | 2 | Keramik/gegossenes Glas konditionieren | |
2965 | ggf. | Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop | |
0732 | je | Desinfektion | |
Mat. | 1 | Scanneraufsatz | |
Mat. | je | Fräsmaterial |
Diese sehr ausführliche Abrechnung erscheint auf den ersten Blick vielleicht übertrieben, stellt aber sehr genau einen (möglichen) Herstellungsprozess dar. Eine weitere Variante wäre eine mögliche Darstellung von „Service-Leistungen“.
Auftrag 4
Keramikinlay 45 (mod), 46 vollanatomische Krone aus Keramik, gefräst, bemalt, Intraoralscan; Fertigung: komplett inhouse; sehr ausführliche Abrechnung mit möglichen „Service-Leistungen“
BEB | Menge | Position | Anmerkung |
0xxx | 1 | CAD/CAM Auftragsanlage | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM IOS vorbereiten | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
GOZ 0065 Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet | |||
0xxx | 2 | CAD/CAM Scananalyse, je Kiefer | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Nutzung virtueller Artikulator | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Design Antagonistenmodell | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Design Arbeitsmodell | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Zahn vermessen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen Service/ohne Berechnung |
0xxx | 2 | CAD/CAM Segment ausblocken, je Zahneinheit | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 2 | CAD/CAM Konstruktionsgrenze definieren | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Konstruktion Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Konstruktion Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | je | CAD/CAM Datenversand | neue Leistung – eigene Nr. anlegen Service/ohne Berechnung |
2xxx | 2 | CAD/CAM fräsen/schleifen | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 2 | CAD/CAM sintern | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Inlay, dreiflächig, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2xxx | 1 | CAD/CAM Krone, vollanatomisch | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
2914 | 1 | sphärischer Kontakt | Kontaktpunkt zwischen 45 und 46 Service/ohne Berechnung |
2951 | 2 | individuell charakterisieren, Keramik | |
0xxx | 2 | CAD/CAM Feinjustage unter Mikroskop | neue Leistung – eigene Nr. anlegen Service/ohne Berechnung |
2689 | 2 | Farbgebung durch Bemalen | |
5306 | 2 | Keramik/gegossenes Glas konditionieren | |
2965 | ggf. | Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop | |
0732 | je | Desinfektion | Service/ohne Berechnung |
Mat. | 1 | Scanneraufsatz | |
Mat. | je | Fräsmaterial |
Diese Darstellung erbrachter Leistungen lässt eine größtmögliche Flexibilität in der Abrechnung zu.
Bei der letzten hier vorgestellten Variante handelt es sich schließlich um einen Auftrag, bei dem einige Leistungen extern (z.B. im Dentallabor oder Fräszentrum) erbracht werden. Der „Einkaufswert“ muss 1:1 an den Patienten oder die Patientin weitergeben werden – Aufschläge sind nicht möglich. Hier muss genau geprüft werden, wo und an welcher Stelle Leistungen in der Zahnarztpraxis erbracht werden.
Auftrag 5
DVT-Bohrschablone (ein Implantat) ohne Modelle, Intraoralscan; Fertigung: inhouse gescannt und nachgearbeitet – Schablone wird extern konstruiert und gefertigt
BEB | Menge | Position | Anmerkung |
0xxx | 1 | CAD/CAM Auftragsanlage | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM IOS vorbereiten | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
GOZ 0065 Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet | |||
0xxx | 2 | CAD/CAM Scananalyse, je Kiefer | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Nutzung virtueller Artikulator | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Design Arbeitsmodell | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0xxx | 1 | CAD/CAM Datenversand | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
1xxx | ggf. | CAD/CAM Bohrhülse einkleben, je Hülse | neue Leistung – eigene Nr. anlegen |
0732 | je | Desinfektion | |
Mat. | ggf. | Bohrhülse |
Der Vorteil dieser ausführlichen Abrechnungen besteht in der großen Flexibilität. Leistungen können (nicht müssen) individuell dokumentiert und abgerechnet werden. Erkennbar ist, dass die aufgeführten Arbeitsschritte tatsächlich stattfinden. Ein weiter Vorteil ist, dass eine solche Abrechnung auch einen Teil der Dokumentationspflicht der MDR (EU2017/745) abdecken kann. Hier müsste in den Risikomanagementplänen ein entsprechender Verweis notiert sein.
Häufige Fehler in der Abrechnung möglicher (zahntechnischer) Leistungen:
- Es wird nur die GOZ 0065 abgerechnet.
- Es wird nur das „Endprodukt“ abgerechnet.
- Es findet keine Dokumentation über die erbrachten Leistungen statt.
- Leistungen werden nicht oder nur unzureichend betriebswirtschaftlich bewertet.
- Die betriebseigene Abrechnung lässt nur wenig Flexibilität zu.
Fragen, die vor der Abrechnung zu beantworten sind:
- Handelt es sich um ein „Chairside-Fertigungssystem“ (z.B. Cerec®)?
- Handelt es sich um ein ausschließliches intraorales Scansystem?
- Kann mit dem Intraoralscanner auch extern gescannt werden?
- Ist ein alternatives Fertigungssystem vorhanden (z.B. Fräsanlage, 3D-Drucker etc.)?
- Wird ein externer Dienstleister hinzugezogen (Dentallabor oder Fräszentrum)?
- Was soll angefertigt werden?
Faktoren, die neben den technischen Möglichkeiten für die Abrechnung berücksichtigt werden müssen:
- Art der Versorgung
- Versicherungsstatus des/der Patienten/-in
- verwendetes Material
- Leistungsbeschreibungen im BEL II
- Leistungen in der BEB
All diese Faktoren haben direkte Auswirkungen auf die abrechenbaren Leistungen. Da die Abrechnungssysteme (BEMA/GOZ/BEL II/BEB) in der Regel keine (oder nur wenige) digitalen Leistungen berücksichtigen, ist eine genaue Planung zwingend notwendig.
Sicherlich sind die Behandlungsabläufe sehr strukturiert – wie können wir aber in der Abrechnung reagieren, wenn sich einige Parameter verändern würden?
- Wie würde sich die Abrechnung ändern, wenn sich das Behandlungsspektrum erweitert?
- Verfügen wir über die notwendigen (Abrechnungs-)Leistungen, wenn sich die technischen Möglichkeiten des intraoralen Systems erweitern?
- Wie rechnen wir neue technische Leistungen (z.B. 3D-Drucker) ab?
- Wie reagieren wir bei unerwarteten Zwischenfällen (z.B. Ausfall der Fräs-Unit, Ausfall des Konstruktionsrechners, Mitarbeiter/-in fällt aus usw.)?
- Wie reagieren wir bei einem individuellen Preisnachlass für den/die Patienten/-in?
Grundsätzlich teilt sich der CAD/CAM-Bereich – systemunabhängig – in drei Arbeitsschritte auf (Abb. 2):

Hier gilt es, die entsprechenden Leistungen in den individuellen Herstellungsprozessen zu identifizieren, zu definieren und anschließend betriebswirtschaftlich zu kalkulieren.
Preis für eine neue Position: Welche Werte sind zwingend notwendig?
- Kosten-Stundensatz: Was kostet der Faktor „Zahntechnik“ pro Stunde?
- Planzeiten der BEB-Positionen: Wie viele Minuten benötigt der/die Mitarbeiter/-in für eine Leistung?
Sobald wir die Kalkulationswerte haben, gehen wir nach folgendem Rechenweg vor:
Planzeit in Minuten + ca. 25% Rüst- und Verteilzeit x Kosten-Stunden/-Minutensatz = Herstellungskosten (netto) | Herstellungskosten + ggf. Materialkosten + % (5–25) Risikozuschlag + % (5–35) Gewinnzuschlag = Gesamtpreis |
In der Regel wird in der privaten Abrechnung von zahntechnischen Leistungen die BEB 97 als Abrechnungsgrundlage angewendet. Mangels Aktualität finden wir in dieser Abrechnungsliste allerdings nahezu keine Positionen, die im Zusammenhang mit intraoralen Scansystemen anwendbar sind. Im Gegensatz zu den Honorarleistungen in der GOZ können nicht vorhandene Arbeitsschritte/Leistungen innerhalb der BEB sehr leicht angelegt werden.
Trotzdem gilt es einiges zu beachten:
- Prozesse beschreiben – nicht Endprodukte
- Flexibilität erzeugen – nicht starre Abrechnungssysteme
- neue Leistungen „geschickt“ beschreiben
- Leistungen nicht doppelt anlegen
- Leistungen betriebswirtschaftlich bewerten und kalkulieren
Fazit
IOS (intraorale Scanner) sind mittlerweile mehr als nur „digitale Abformungen“. Die verschiedenen Systeme lassen ein umfangreiches Versorgungsspektrum zu und erweitern sich immer mehr. Manchmal erzeugt ein Softwareupdate neue Möglichkeiten (und somit neue Leistungen in der Abrechnung). Eine detaillierte Abrechnung muss nicht kompliziert sein – Abrechnungssoftware und Leistungsketten (Jumbos, Komplexe usw.) können sich für eine korrekte Rechnungslegung als sehr hilfreich und nützlich erweisen.
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Die Auflistungen sind nicht abschließend. Eine Haftung und Gewähr werden jedoch ausgeschlossen. |
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