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Ein Fall – drei Kostenvoranschläge

Die Erstellung von mehreren Kostenvoranschlägen zu einem Patientenfall in verschiedenen Varianten stellt häufig ein Problem dar. Die Steigerung von einer Regelversorgung über die gleichartige Versorgung bis hin zu einer andersartigen Versorgung stellt viele vor eine Herausforderung. Wenn jetzt noch digitale Leistungen ins Spiel kommen, ist die Verwirrung perfekt.

Andrey Popov/AdobeStock
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Eine strukturierte Herangehensweise ist hierbei sehr hilfreich. Zunächst sollte man prüfen, ob man alle folgenden Fragen beantworten kann:

  • Sind alle Arbeitsschritte bekannt?
  • Sind die entsprechenden Abrechnungspositionen vorhanden?
  • Sind die Abrechnungspositionen auch betriebswirtschaftlich kalkuliert?
  • Sind für die individuellen Prozessschritte entsprechende Abrechnungspositionen vorhanden?

1. Kostenvoranschlag: Regelversorgung

Patient: GKV
Material: NEM
Situation: Zahn 15 fehlt
Auftrag: 16 Krone, 15 vestibulär verblendetes Brückenglied, 14 vestibulär verblendete Krone

TP  KBVKV           
R  KBVKV           
B   f            
 18171615141312112122232425262728
BEL IIabrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell2Gegenbissmodell + Kontrollmodell
002 3Verwendung von Kunststoff1Zahnfleischmaske
005 1Sägemodell1 
012 0Mittelwertartikulator1 
102 4Krone für vestibuläre Verblendung1 
110 0Brückenglied1 
102 1Vollkrone/Metall1 
162 0Vestibuläre Verblendung Keramik2 
163 0Zahnfleisch Keramik1für den Wurzelpontic an 15
933 0Versand2 
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung3 
  • Die Anzahl der Modelle muss nicht mit der Anzahl der Abformungen übereinstimmen.
  • Die L-Nr. 163 0 „Zahnfleisch aus Keramik“ beschreibt das Herstellen von Zahnfleischpartien aus Keramik zum Ausgleich von Alveolaratrophien, Kieferdefekten und Stellungsanomalien und ist einmal je Zahn (auch für ein Wurzelpontic) abrechenbar und kann somit rosa als auch zahnfarben sein.
  • Innerhalb des BEL II ist der Herstellungsprozess bei den „Metallleistungen“ in den Leistungsbeschreibungen auf die Gusstechnik beschränkt. Sollte eine andere Herstellungsvariante (z.B. CAD/CAM) oder ein anderes Material (z.B. Zirkon) gewählt oder beauftragt werden, erzeugt dies mindestens eine gleichartige Abrechnung.

2. Kostenvoranschlag: gleichartige Versorgung

Patient: GKV
Material: NEM
Zahn 15 fehlt
Auftrag: 16 vollständig verblendete Krone, 15 vollständig verblendetes Brückenglied, 14 vollständig verblendete Krone

Durch die vollständigen Verblendungen und das Überschreiten der Verblendgrenze wird die Versorgung zu einer gleichartigen Versorgung.

TP  KMBMKM           
R  KBVKV           
B   f            
 18171615141312112122232425262728
BEL IIabrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell2Gegenbissmodell + Kontrollmodell
002 3Verwendung von Kunststoff1Zahnfleischmaske
005 1Sägemodell1 
012 0Mittelwertartikulator1 
933 0Versand2 
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung3 
BEB 97abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0103Modellsegment sägen5nach Anzahl
0104Stumpf aus Superhartgips2 
0212Dowel-Pin setzen10nach Anzahl
0213Ausblocken eines Stumpfes2 
0216Stumpf vorbereiten2oder
0217Stumpf unter Mikroskop vorbereiten2
2124Stufenkrone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung2 
2314Brückenglied gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung1 
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik3 
2678Wurzelpontic aus Keramik/Glas1 
2981NEM Zuschlag3 
  • Der Wurzelpontic (L-Nr. 2678) ist die zahnfarbene Verlängerung des Brückengliedes aus Keramik bis zur Gingiva und kann je Brückenglied berechnet werden.
  • Die L-Nr. 2981 umfasst den Zuschlag für den handwerklichen Mehraufwand bezogen auf das verwendete Material.
  • Handwerkliche Leistungen, die bei Regelversorgungen in den BEL-Leistungen „all-inclusive“ sind, können (müssen aber nicht) bei einer gleichartigen Versorgung über die entsprechenden BEB-Leistungen angesetzt werden. In diesem Fall handelt es sich um die L-Nrn. 0103, 0104, 0212, 0213, 0216 und 0217.
  • Wenn das Sägemodell über die BEL-Nr. 005 1 berechnet wird, kann ein Kunststoffsockel nicht über die BEB berechnet werden, da der Kunststoffsockel bereits in der Leistungsbeschreibung der BEL-Nr. 005 1 enthalten ist.

3. Kostenvoranschlag: andersartige Versorgung

Patient: GKV
Material: NEM
Zahn 15 fehlt, Implantat ist gesetzt
Auftrag: 15 vollständig verblendete Krone, implantatgetragen, individuelles Abutment

Durch die implantatgetragene Krone wird die Versorgung zu einer andersartigen Versorgung.

TP   SKM            
R   KBV KV           
B   fi            
 18171615141312112122232425262728
BEB 97abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0001Modell aus Hartgips1für den Abformlöffel
0002Modell aus Superhartgips1 
0010Spezialmodell1für das Implantatmodell
0223Zahnfleischmaske, abnehmbar1 
0224Modellimplantat repositionieren1 
0225Implantatpfosten auf Modellierimplantat aufschrauben1 
0253Split-Cast-Sockel an Modell2 
0303Modell ausblocken1für den Abformlöffel
0301Zahn vermessen1Ermittlung der Achsstellung von Implantat zum Restzahn-bestand
0403Modellmontage in Mittelwertartikulator II1 
0408Montage eines Gegenkiefermodelles1 
1008Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung1 
2031Implantat für Kronen oder Brückenpfeiler herstellen1 
2973Bearbeiten eines Implantatkopfes1beschreibt das Bearbeiten des Abutments
2974Drehsicherungsstopp bei Implantat1verhindert das Verdrehen der Krone auf dem Abutment
2124Stufenkrone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung1 
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik1 
0701Versand je Versandgang4 
2981NEM Zuschlag21 x Abutment 1 x Krone
Mat.Implantatteileje 
  • In der Leistungsgestaltung muss zwischen einer offenen und einer geschlossenen Abformung unterschieden werden.
  • Die L-Nr. 0253 „Split-Cast-Sockel an Modell“ ist eine Zusatzleistung am Modell und kann je Modell berechnet werden.

Fakultative Leistungen

Zusätzlich zu den beschriebenen Leistungen können weitere abgerechnet werden, sofern diese erbracht wurden.

BEB 97abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0222Modellergänzung aus Kunststoff2z.B. bei Verwendung von Kunststoffmodellschalen
0511Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat1wenn ein Zentrikregistrat angeliefert wurde
0706Foto- oder Video-Dokumentationje 
0814Modellanalyse für Implantologie1 
0817Implantat-Abutment Auswahl1 
0832Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen1 
1251Vorwall1für Wax-up
2802Kaufläche gnathologisch gestaltet, in Keramik1nur in Verbindung mit einem Gesichtsbogen
2811Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay1 
2951Individuell charakterisieren, Keramik1 
2959Mehraufwand durch Rohbrandeinprobe1 
Mat.Kunststoffmodellschale1z.B. Zeiser-Kunststoffmodellschale
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Fazit

Bei der Dokumentation und anschließenden Abrechnung zahntechnischer Leistungen ist die jeweilige Versorgungsart maßgeblich. Es dürfen grundsätzlich immer nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Trotzdem sind nicht immer alle Leistungen abrechenbar, da auch die individuelle Preisgestaltung eine Rolle spielt. Dies ist umso wichtiger, wenn beispielsweise durch eine Vereinbarung ein maximaler Verkaufspreis vorgegeben ist.

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