Der Grund: Zwar waren jegliche Handlungen, die der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung dienten, schon seit jeher verboten, unter Strafe jedoch stehen sie erst seit einem Jahr. Für Zahnärzte und Zahntechniker bedeutet das, dass Verstöße, ob wissentlich oder unwissentlich, eine andere Qualität erfahren. Es gilt die alte Weisheit Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Entsprechend groß sind die Befürchtungen, schuldlos, beziehungsweise unbeabsichtigt, gegen das Gesetz zu verstoßen.
Vortrag auf der id infotage dental in München
Dies bestätigt auch Werner Vogl, Fachanwalt für Medizinrecht. Vogl hält Vorträge zum Antikorruptionsgesetz auf Fachmessen wie der „id infotage dental“ am 14. Oktober in München. Vogl kennt die Fragen von Zahnmedizinern und -technikern nur allzu gut. „Die Branche ist aufgeschreckt“, so der Göppinger Fachanwalt. „Vor allem bezüglich der Zusammenarbeit zwischen Zahnärzten und Dentallaboren herrschen viele Unklarheiten, ebenso im Bereich der Anbahnung von Kooperationen zwischen Laboren und Zahnarztpraxen."
Ein weiteres großes Thema sei die Nähe der Zahnärzte zu ihren Depots. Vogl: „Zum Beispiel bei Fortbildungsveranstaltungen oder im Zusammenhang mit Materialeinkäufen: Welche Kosten dürfen die Depots übernehmen bzw. welche Preisnachlässe dürfen gewährt und akzeptiert werden? Das sind wichtige Themen, mit der sich die gesamte Branche beschäftigen muss.“
Zahnärzte und Zahntechniker, die sich umfangreich bei Werner Vogl über das Antikorruptionsgesetz informieren möchten, haben dazu am 14. Oktober auf der Fachmesse „id infotage dental“ die Gelegenheit. Um 12 und um 14 Uhr referiert Vogl in der „dental arena“ und beantwortet alle wichtigen Fragen zum Thema.
id infotage dental | 14.10.2017 | 9 bis 17 Uhr | Messe München | Halle C1
Weitere Informationen: www.infotage-dental.de
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