Für Medit steht die Berufung außer Frage. Bis zur Prüfung gilt noch das erstinstanzliche Urteil. Parallel wird Medit für den i500 in Kürze ein Software-Update bereitstellen. Die Installation sei in wenigen Schritten möglich.
Unabhängig davon dürfen die Medit-Vertriebspartner den Intraoralscanner i500 in seiner aktuellen Form vorstellen und verkaufen. Kunden dürfen den i500 verwenden, Interessierte dürfen den i500 testen und auch bestellen.
„Wir entschuldigen uns bei unseren Kunden, den Vertriebspartner und letztendlich allen Interessenten von Intraoralscannern, die durch den Rechtstreit verunsichert wurden und Unannehmlichkeiten haben.“, so Minho Chang, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Medit Corp.
Verglichen mit dem Schaden für den dynamisch wachsenden Markt der Intraoralscanner, sei der Anlass für den Rechtsstreit klein. Darüber hätte man sich auch ohne Gericht einigen können.
Bei dem Patent geht es um das Scannen von eingeschränkten zugänglichen Hohlräumen. Da die Technologie zum „Auffüllen von Daten-Löchern“, als bereits bekannte Technologie gilt – und seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Branchen eingesetzt wird – stellt Medit die Gültigkeit des Patents in Frage und hat eine Nichtigkeitsklage eingebracht.
Quelle: Medit
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