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Gerade für diejenigen, die noch wenig Berufserfahrung vorweisen, kann sich die Beteiligung am Umsatz lohnen. Denn mit 2 bis 4 Jahren Erfahrung beträgt das durchschnittliche Festgehalt eines Zahnarztes etwa 47.000 €. Eine Umsatzbeteiligung lässt es aber im Schnitt um fast 45% auf 68.000 € ansteigen. Einen markanten Gehaltssprung zeigen die Ergebnisse auch bei erfahrenen angestellten Zahnärzten: So nimmt beispielsweise das Gehalt eines Zahnarztes mit mehr als 10 Jahren Berufserfahrung, der diese variable Vergütung erhält, um weitere 43% zu.
Arbeiten auf dem Land lohnt sich
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Variable Vergütung verringert die geschlechtsspezifische Lohnlücke
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Eine genauere Betrachtung der Gehälter im Geschlechtervergleich zeigt, dass bei einem Vergütungsmodell mit Umsatzbeteiligung die Gehaltsunterschiede geringer ausfallen. Denn die Zahnärztinnen verdienen im Schnitt nur 19% weniger, wenn eine Beteiligung am Umsatz vereinbart wurde. Wird ausschließlich ein Festgehalt gezahlt, liegt der Unterschied bei 33%.
Weitere Umfrageergebnisse
„Immer mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte entscheiden sich bewusst für ein Angestelltenverhältnis, um ihren Beruf auszuüben. Die Anzahl angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte in Praxen und MVZ wächst von Jahr zu Jahr“, sagt Ramona Krupp, Referentin im Bereich Gesundheitsmärkte und –politik bei der apoBank. „Allerdings gab es bislang kaum valide Daten rund um den Arbeitsalltag der angestellten Zahnmediziner. Die Umfrageergebnisse sollen unseren Kunden als Orientierung dienen und fließen in unsere Beratung rund um Karriere und berufliche Fragen ein.“
Mehr Zahlen finden Sie in der beigefügten Präsentation. Diese und weitere Umfrageergebnisse fließen in die Informationsplattform der apoBank „Karrierekompass“ ein. Dort können sich die Heilberufler rund um das Thema Gehalt informieren.
Methodik
Insgesamt wurden 569 Zahnärzte – darunter Vorbereitungsassistenten, Zahnärzte und Fachzahnärzte – in Form einer zufallsbasierten Online-Umfrage im Zeitraum 2019/2020 befragt. Hierbei wurde die apoBank durch den FVDZ sowie Doc Check Research unterstützt. Die Stichprobe erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität.
Quelle:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
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