Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält eine Vielzahl von Änderungen, die auch Zahnärztinnen und Zahnärzte betreffen. Zu einigen hat die BZÄK Stellung genommen. Den Entwurf lesen Interessierte hier.
Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels
Entdecke CME Artikel




Keine Kommentare.