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Gesetz zum Gschutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage

Die BZÄK nimmt Stellung zum 2. Gesetzentwurf

Die Bundeszahnärztekammer hat an das Bundesministerium für Gesundheit eine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite übermittelt.

Placeholder – News shutterstock

Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält eine Vielzahl von Änderungen, die auch Zahnärztinnen und Zahnärzte betreffen. Zu einigen hat die BZÄK Stellung genommen. Den Entwurf lesen Interessierte hier.

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