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Impfung

Einstufung von Zahnärzten in die Corona-Impfreihenfolge

Hinsichtlich der Impfungen gegen das Corona-Virus konnten die zahnärztlichen Körperschaften mit dem Bundesgesundheitsministerium klären, wie Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von Covid-19-Patienten beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte eingestuft werden, die in der Versorgung von Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen tätig sind. 

. jcomp/freepik.com
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Das BMG hat demnach die Auffassung bestätigt, dass diese unter die 1. Prioritätengruppe der Corona-Impfverordnung gefasst werden müssen. Die konkrete Umsetzung der Impfverordnung obliegt den Bundesländern.

Weitere Informationen

Entsprechende Informationen für die Zahnärzteschaft  zum Thema Impfen können auf der Website der KZBV abgerufen werden und werden fortlaufend aktualisiert.


Quelle:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – Körperschaft des öffentlichen Rechts

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