Das BMG hat demnach die Auffassung bestätigt, dass diese unter die 1. Prioritätengruppe der Corona-Impfverordnung gefasst werden müssen. Die konkrete Umsetzung der Impfverordnung obliegt den Bundesländern.
Weitere Informationen
Entsprechende Informationen für die Zahnärzteschaft zum Thema Impfen können auf der Website der KZBV abgerufen werden und werden fortlaufend aktualisiert.
Quelle:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels
Entdecke CME Artikel






Keine Kommentare.