Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat vor dem Hintergrund dieses Stichtages sämtliche Patienteninformationen zu Themen wie Heil- und Kostenplan (HKP), Festzuschüsse, Versorgung mit Zahnersatz sowie zahnärztliches Bonusheft entsprechend aktualisiert. Dazu zählen insbesondere die KZBV-Website www.informationen-zum-zahnersatz.de mit einer Musterrechnung für eine mögliche Versorgung, die Broschüre „Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz“, die Patientenformation „Das Bonusheft – spart bares Geld beim Zahnersatz“, eine Abrechnungshilfe für Praxen sowie diverse weitere Erläuterungen auf der Website der KZBV. Einige dieser Informationen werden wahlweise in türkischer oder russischer Sprache angeboten.
Die Festzuschüsse der Kassen sind ab dem genannten Zeitpunkt von vormals 50 auf jetzt 60% gestiegen – unabhängig davon, ob Patienten ein lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen können oder nicht. Durch die gesetzliche Vorgabe haben sich auch die Festzuschüsse erhöht, die Versicherte bekommen, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis belegen können – von 60 beziehungsweise 65% auf dann 70 beziehungsweise 75%. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen soll zudem das einmalige Versäumen der Vorsorge für den 75%-Bonus folgenlos bleiben. Die Entscheidung hierüber obliegt der jeweiligen Krankenkasse.
Quelle:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
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