Der barrierearme Zugang zur Parodontitistherapie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung sei für Ältere und Pflegebedürftige eine Öffnung hin zu mehr Lebensqualität, stellt die DGAZ-Präsidentin heraus. Den entscheidenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Sitzung am 6. Mai 2021 gefasst. Endlich gebe es Anspruch auf eine modifizierte und speziell auf die Bedürfnisse dieser Versichertengruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke zur Parodontitisbehandlung ohne bürokratisches und oft überforderndes Antrags- und Genehmigungsverfahren.
PAR-Richtlinie bringt wesentliche Erleichterung
Besonders für Menschen, deren Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sei, stelle die neue PAR-Richtlinie eine wesentliche Erleichterung dar. Das gelte besonders für Patient*innen, bei denen eine Behandlung nur unter Narkose möglich sei oder die nicht mehr über die volle Kooperationsfähigkeit verfügten. Auch dem erstmals honorierten Aufklärungs- und Therapiegespräch komme eine wichtige Bedeutung zu, erklärt Prof. Nitschke.
Quelle:
Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin
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