„Die Praxis birgt oft große und manchmal auch unnötige Schwierigkeiten bei der Durchführung zahnmedizinischer Betreuung dementer Menschen. Es ist gut, dass hier ein Handlungsrahmen geschaffen wurde“, erklärt Nitschke. Die DGAZ war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt, hier dankt die Präsidentin ausdrücklich PD Dr. Dr. Anna Barbe (Uni Köln) für deren Mitwirken. Die in der Leitlinie konsentierten Empfehlungen erheben den Anspruch, medizinische, medizin-rechtliche, medizin-ethische, pflegewissenschaftliche und gerontopsychologische Anforderungen zu erfüllen.
Beteiligte
Federführend haben diese Leitlinie die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) erarbeitet. Zahnmedizinische Expertise wurde durch die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ), die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI), den Interdisziplinären Arbeitskreis für Zahnärztliche Anästhesie (IAZA) und den Arbeitskreis Ethik der DGZMK eingebracht.
Leitlinie und weitere Dokumente
Ein Link zur Leitlinie und zu weiteren Dokumenten findet sich unter:
https://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/einwilligung-von-menschen-mit-demenz-in-medizinische-massnahmen-s2k.html
Quelle:
Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin
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