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IT-Sicherheitsrichtlinie

Neuer gesetzlicher Rahmen für den Schutz hochsensibler Gesundheits- und Patientendaten

Die Vertreterversammlung der KZBV hat der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ zugestimmt. Der Gesetzgeber hatte KZBV und KBV mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen Richtlinie verbindlich festzulegen. Die neuen Regelungen treten ab dem 2. Februar 2021 in Kraft, die Umsetzungstermine der verschiedenen Maßnahmen sind gestaffelt, beginnend mit dem 1. April 2021. 

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Zahnärztinnen und Zahnärzte waren schon immer technikaffin und sind digitalen Anwendungen und sinnvollen IT-Lösungen für den Praxisalltag mehrheitlich sehr aufgeschlossen. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens setzt sich der Berufsstand zugleich dafür ein, dass Datenschutz und Datensicherheit jederzeit ohne Abstriche gewährleistet und die informationelle Selbstbestimmung der Patienten gewahrt bleibt. Hochsensible Gesundheits- und Patientendaten müssen besonders geschützt werden. Dieser Verantwortung stellen sich auch Zahnarztpraxen in der Versorgung.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) will die Bundesregierung den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen weiter vorantreiben und legt Anforderungen und Konkretisierungen für die digitale Zukunft in Praxen fest. Mit dem DVG hat der Gesetzgeber die KZBV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) be­auftragt, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen verbindlich in einer IT-Sicherheitsrichtlinie festzulegen. Die Richtlinie wurde im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und muss nach dem Willen des Gesetzgebers jährlich aktualisiert werden. Die KZBV hat sich bei der Erstellung der Richtlinie dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Vorgaben für Zahnarztpraxen mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand umsetzbar sind und die Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Maß konzentriert wurden.

Die neuen Regelungen treten ab dem 2. Februar 2021 in Kraft, die Umsetzungstermine der verschiedenen Maßnahmen sind gestaffelt, beginnend mit dem 1. April 2021.

Die Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit (IT?Sicherheitsrichtlinie) finden Sie hier.

Gesundheitsdaten künftig besser schützen – ohne überbordenden Aufwand

Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es, mittels klarer Vorgaben Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten dabei zu unterstützen, Gesundheitsdaten in den Praxen künftig noch besser zu schützen. Für die Zahnärzteschaft bedeutet das mehrheitlich: business as usual. Die neue Richtlinie regelt nämlich weitestgehend das, was den Praxen auf Grundlage bisheriger Bestimmungen in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ohnehin bereits vorgeschrieben wird. Der Aufwand für die Erfüllung der „neuen“ Vorgaben durch die IT-Sicherheitsrichtlinie ist für die meisten Praxen also vergleichsweise gering.

Die Zertifizierungsrichtlinie – Nachweis der Sachkunde für IT-Dienstleister

Neben der IT-Sicherheitsrichtlinie wurden KZBV und KBV durch den Gesetzgeber des Weiteren dazu verpflichtet, eine Zertifizierungsrichtlinie zu erstellen. Auf Grundlage dieser Richtlinie können Dienstleister, die entsprechende Sachkunde nachweisen und fortan ein Zertifikat erwerben. Denn für Zahnärztinnen und Zahnärzte muss klar ersichtlich sein, dass, wenn Sie sich schon einen IT-Experten in die Praxis holen, dieser nachweislich mit den Inhalten der IT-Sicherheitsrichtlinie und deren Umsetzung in Zahnarzt- und Arztpraxen bestens vertraut ist.

Solche Anbieter können Praxen bei der sachgerechten Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie unterstützen, wenn die Praxis dies wünscht – eine Verpflichtung zur Beauftragung solcher Dienstleister besteht nicht. Die Zertifizierung wird für sowohl für den ärztlichen und zahnärztlichen Sektor gemeinsam von der KBV angeboten. Auf dieser Seite werden die zertifizierten IT-Dienstleister gelistet, sobald sie uns vorliegen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie und zur Zertifizierung bei der KBV finden Sie hier.


Quelle:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) – Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

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