Der 32-Seiter enthält eine Verpflichtungserklärung (Compliance), die die Zahnarztpraxen im Umgang mit ihren Geschäftspartnern nutzen können, um deutlich zu machen, dass jegliches korrupte Verhalten abgelehnt wird. „Das Antikorruptionsgesetz ist nicht geeignet, den Zahnärztinnen und Zahnärzten Aufklärung zu geben und die Auswirkungen von Bestechung und Bestechlichkeit genau zu definieren“, sagt BDIZ EDI-Geschäftsführer Dr. Stefan Liepe (Hannover). Das Gesetz sei Stückwerk, das sehr viel mehr Fragen aufwerfe, als sie zu beantworten.
Autor der Broschüre ist der BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak (Sindelfingen). „Prävention und Information sind das Gebot der Stunde“, verweist er auf die Brisanz, die in diesem Gesetz steckt. „Viele Fragen, die bisher weder berufsrechtlich noch wettbewerbsrechtlich geklärt sind, klären künftig Staatsanwälte und Strafgerichte“, kritisiert er. Gesetzesverstöße werden mit Geld- und Freiheitsstrafe geahndet. Zusätzlich stehen die Approbation und die Existenz der Zahnärzte auf dem Spiel.
Der BDIZ EDI richtet am 22. März 2017 an seinem Stand auf der IDS in Köln einen Thementag zum Antikorruptionsgesetz aus. Der BDIZ EDI-Justiziar wird außerdem an diesem Tag um 16 Uhr in der Speakers Corner, Passage 4/5, über die wichtigsten Inhalte des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen aufklären. Der Ratgeber kann zum Preis von 10 Euro zzgl. MwSt. und Versand über die Geschäftsstelle des BDIZ EDI oder im Online-Shop unter www.bdizedi.org bestellt werden.
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