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70 %

Vertragszahnärztliche Zahl des Monats – November 2024

Pflege des Bonusheftes zahlt sich aus: Erhöhung des Festzuschusses um 10 Prozent beim Zahnersatz bei regelmäßiger zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung.

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70 – Gehen gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung, erhöht sich ihr Festzuschuss zum Zahnersatz – und zwar von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung.

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Die wahrgenommenen Termine müssen dabei über fünf Jahre hinweg lückenlos im Bonusheft per Stempel und Unterschrift nachgewiesen werden. Können die Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren belegt werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse sogar auf 75 Prozent erhöht.

Quelle:
KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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