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Recht

Frei an Rosenmontag?

Karneval bringt Freude und bunte Kostüme – aber auch rechtliche Fragen. Was ist erlaubt, was geht zu weit? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Karneval stressfrei im Job zu genießen.

HMS.Barthelmeß Görzel
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Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Ihnen frei zu geben. Aber: Manche Chefs gewähren freiwillig einen halben oder ganzen freien Tag. Schauen Sie in Ihren ArbeitsvertragTarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung – hier könnten Regelungen versteckt sein!

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Können betriebliche Gewohnheiten einen Anspruch begründen?

Ja! Wenn Ihr Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt an Karneval frei gibt, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Dies bedeutet, dass Sie auch in Zukunft Anspruch auf Freistellung haben. Arbeitgeber sollten klar kommunizieren, wenn sie sich die Freistellung vorbehalten.

Weitere Info’s erhalten Sie hier

Quelle:
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte GbR

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