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Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Ihnen frei zu geben. Aber: Manche Chefs gewähren freiwillig einen halben oder ganzen freien Tag. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung – hier könnten Regelungen versteckt sein!
Können betriebliche Gewohnheiten einen Anspruch begründen?
Ja! Wenn Ihr Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt an Karneval frei gibt, entsteht eine sogenannte betriebliche Übung. Dies bedeutet, dass Sie auch in Zukunft Anspruch auf Freistellung haben. Arbeitgeber sollten klar kommunizieren, wenn sie sich die Freistellung vorbehalten.
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Quelle:
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte GbR
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