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Recht

Karneval am Arbeitsplatz: Alles, was Sie wissen müssen!

HMS.Barthelmeß Görzel
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Alkohol im Büro: Wo ist die Grenze?

Ein Kölsch am Arbeitsplatz ist nicht automatisch verboten. Gibt es kein Alkoholverbot, dürfen Sie trinken – solange Ihre Leistungsfähigkeit nicht leidet. Achtung: Der Betriebsrat muss ein Alkoholverbot mitbeschließen.

Verkleidung und Musik: Was ist erlaubt?

Verkleidung ist erlaubt – solange keine festen Kleiderordnungen gelten, wie bei Banken oder Berufen mit Schutzkleidung. Musik ist ebenfalls erlaubt, wenn Kollegen nicht gestört werden und die Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Betriebsrat nicht vergessen!

Schlips ab – aber richtig!

Das Abschneiden der Krawatte ist ein Karnevalsbrauch, kann aber teuer werden. Ohne Zustimmung kann Schadensersatz drohen. Fragen Sie vorher um Erlaubnis, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Bützje und anzügliche Witze: Grenzen des Humors

Ein „Bützje“ (Kuss) darf niemals ohne Einwilligung erfolgen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Belästigung. Anzügliche Witze sind ebenfalls riskant und können als grenzüberschreitend empfunden werden. Karneval ist kein rechtsfreier Raum!

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Karnevalsfotos im Netz? Vorsicht!

Fotos von Mitarbeitern dürfen nicht ohne Zustimmung auf Social Media veröffentlicht werden. Das Kunsturhebergesetz und die DSGVO schützen Ihre Rechte. Arbeitgeber müssen eine ausdrückliche Einwilligung einholen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Quelle:
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte GbR

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