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Recht

Krank nach Karneval? Das gilt!

HMS.Barthelmeß Görzel
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Wer krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Krankfeiern ist verboten! Eine ordnungsgemäße Krankmeldung ist Pflicht. Arbeitgeber müssen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beweisen.

Unfallschutz bei Karnevalsfeiern

Betriebliche Karnevalsfeiern stehen unter Unfallschutz, wenn sie offiziell und für alle Mitarbeitenden organisiert sind. Stark betrunkene Mitarbeiter riskieren allerdings den Versicherungsschutz. Bei Unsicherheiten lieber nachfragen!

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Quelle:
HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte GbR 

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