TI-Pauschalen für Praxen sind festgelegt
Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen TI-Pauschalen per Verordnung festgelegt. Sie gelten bereits seit dem 1. Juli 2023 ohne eine Übergangsregelung. Praxen erhalten monatlich eine Pauschale, die laut Ministerium die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur ausgleichen soll.
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