Neuer gesetzlicher Rahmen für den Schutz hochsensibler Gesundheits- und Patientendaten
Die Vertreterversammlung der KZBV hat der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ zugestimmt. Der Gesetzgeber hatte KZBV und KBV mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz verpflichtet, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen in einer speziellen Richtlinie verbindlich festzulegen. Die neuen Regelungen treten ab dem 2. Februar 2021 in Kraft, die Umsetzungstermine der verschiedenen Maßnahmen sind gestaffelt, beginnend mit dem 1. April 2021.
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