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Management

Strategisches Behandlungsprotokoll: Das K5-Kompetenz-Konzept

Für die erfolgreiche implantologische Therapie sind zusätzlich zu fachlicher Kompetenz auch Empathie für den Patienten und Kommunikationsgeschick gefragt. Nicht nur der Zahnarzt und das zahnärztliche Team benötigen im Rahmen einer implantologischen Behandlung eine entsprechende Befähigung. Auch der Patient selbst sollte eigene Kompetenzen mitbringen. Der Autor sensibilisiert dafür, dass Kompetenz- und Informationsdefizite seitens des Patienten eine implantologische Therapie maßgeblich beeinflussen können. Das von ihm initiierte K5-Kompetenz-Konzept hat sich in seinem Praxisalltag bewährt. Für den Therapieablauf entscheidende Kompetenzen des Patienten werden entsprechend eingeschätzt und dann ggf. nachhaltig gefördert.

Zahnmedizinische Betreuung von Patienten unter onkologischer Therapie

Nebenwirkungen der Krebstherapie im oralen Bereich wie orale Mukositis, Xerostomie (Mundtrockenheit), Strahlenkaries und die infizierte Osteoradionekrose (IORN) sind für betroffene Patienten sehr belastend. Dem zahnärztlichen Team kommt daher eine bedeutende Rolle im Rahmen der supportiven, begleitenden Therapie onkologisch erkrankter Patienten zu. Der folgende Artikel beleuchtet konkrete Maßnahmen zur Prophylaxe und Therapie dieser Nebenwirkungen.

Über das Onlinesuchverhalten Patienten gewinnen

Nach einem Zahnarzt im Internet suchen Studien zufolge 7 von 10 Patienten [1]. Hierbei spielt vor allem die Suchmaschine Google eine wichtige Rolle. Doch erst durch das Verständnis des Onlinesuchverhaltens kann es Ihnen als Praxisinhaber gelingen, zielgerichtet potenzielle Patienten, die sich im Netz z.B. über lukrative Selbstzahlerleistungen informieren, frühzeitig für Ihre Praxis zu gewinnen.

BGH-Urteil: Kein unlauterer Wettbewerb bei Nennung des Master of Science

Mit Urteil vom 29.07.2021 – I ZR 114/20 hat der Bundesgerichtshof die Vorgaben für eine Werbung von Zahnärzten, die nicht Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sind, mit der Gebietsbezeichnung „Kieferorthopädie“ konkretisiert und hierbei klargestellt, dass die Bezeichnung jedenfalls dann nicht irreführend ist, wenn der vorhandene Master of Science Kieferorthopädie vollständig hinzugefügt wird. Bei genauer Betrachtung des Urteils dürfte dies so auch auf den Fachbereich Implantologie übertragbar sein.

Ärger um 3G-Regel in der Zahnarztpraxis

Vermehrt stellen sich Zahnarztpraxen die Frage, ob sie über die sog. 3G-Regel eine Zugangsbeschränkung herbeiführen dürfen, mithin, ob sich Patienten/innen, die nicht geimpft, nicht genesen sind und sich auch nicht einem Test unterziehen möchten, von der vertragszahnärztlichen Versorgung suspendieren. Notfälle selbstverständlich ausgenommen, insoweit besteht nach allgemeiner Auffassung eine Pflicht zur zahnmedizinischen Behandlung. 

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