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Management

Der Zahnarzt und das neue Datenschutzrecht

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem wird gleichzeitig das alte durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt das neue Recht auch für Zahnarztpraxen. Dadurch verschärft sich der Datenschutz.

Cyber-Risk-Management-Versicherung für die Zahnarztpraxis

Patientendaten sind für Hacker interessant und werden von Cyberkriminellen beispielsweise zur Erschaffung gefälschter digitaler Identitäten genutzt, mit deren Hilfe weitere Betrugsversuche unternommen werden. Patientendaten sind ausgesprochen sensibel – sie bilden eine sehr private Sphäre der Patienten ab. Eine Datenschutzverletzung – z.B. die ungewollte Veröffentlichung von Patientendaten bei Datenklau durch Hacker – ist eine Krise, die jede Praxis in eine finanzielle Schieflage bringen kann.

Rund um die Telematik – wer macht was?

Die gematik - Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte hat ihren Sitz in Berlin und wurde 2005 gegründet. Ihr Auftrag ist die sichere, sektorenübergreifende, digitale Vernetzung des Gesundheitswesens. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und koordiniert den TI-Betrieb. (Die Zahnärzteschaft und die Ärzteschaft haben zusammen nur 30% der Stimmen).

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