Telematikinfrastruktur – Konsequenzen für die Zahnarztpraxis
Mit dem Anfang 2016 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) wurde u.a. die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen. Damit werden auch Zahnärzte dazu verpflichtet, ihre Praxen an die TI anzuschließen (§ 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V). Praxisinhaber sollten nun in Erfahrung bringen, was auf sie zukommt und was sie wann unternehmen müssen, um die TI in ihrer Praxis zu integrieren. Dieser Artikel soll dabei helfen.
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