Korruption im Gesundheitswesen: BGH-Urteil
In einem Urteil vom 21.03.2024 (Aktenzeichen: 3 StR 163/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung einer Vertragsärztin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bestätigt. Das Urteil ist insbesondere deshalb von Interesse, weil es sich neben dem altbekannten Tatbestand des Betruges auch auf den im Jahr 2016 neu eingeführten Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen gemäß 299 a,b Strafgesetzbuch (StGB) stützt.
Entdecke CME Artikel