Praxisführung
Am 1. Juli 2022 beginnt in Zahnarztpraxen der Echtbetrieb des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Bei dem digitalen und sicheren Verfahren werden Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und ab 2023 Parodontalerkrankungen (PAR), die bislang per Papier genehmigt wurden, in das EBZ überführt. Noch bis Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 für alle Zahnarztpraxen bundesweit verpflichtend wird.
Redaktion Dentalwelt • Management •