Strafbare Korruption oder vorteilhafte Kooperation?
Kooperationen sind im Gesundheitswesen unerlässlich für eine moderne, dem Standard entsprechende Gesundheitsversorgung. Dort, wo verschiedene Akteure des Gesundheitswesens zusammenarbeiten – wie etwa im Falle von Zahntechnikern und Zahnärzten – kann es aber auch unerwünschte Formen davon geben. Bereits im Jahr 2016 wurden daher mit den §§ 299a und 299b StGB neue Strafvorschriften zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geschaffen, die bestimmte Kooperationsmodelle unterbinden sollen.
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