Mutterschutzlohn bei individuellen Beschäftigungsverbot
Viele Arbeitnehmerinnen denken beim Mutterschutz nur an die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Doch das Mutterschutzgesetz geht weiter. Es schützt auch außerhalb dieser Fristen. Zum Beispiel dann, wenn ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausspricht.
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