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Mitarbeiterführung

Mitarbeiterführung

Gute Mitarbeiterführung und gute interdisziplinäre Zusammenarbeit umfasst Aspekte wie gelungene Kommunikation, Motivation, Delegation und Konfliktlösung. Ein inspirierender und respektvoller Führungsstil fördert nicht nur ein produktives Arbeitsumfeld, sondern trägt auch zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Zufriedene Mitarbeiter/-innen engagieren sich stärker in Labor und Praxis. Zudem ste

Dr. Liebe erreicht Juryliste des „Großen Preis des Mittelstandes“ 2026

Die Dr. Rudolf Liebe Nachfolger GmbH & Co. KG hat die Juryliste 2026 im Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ erreicht. Damit gehört der Spezialist für medizinische Zahncremes zu den wenigen mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg, die in die nächste Runde des von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgerichteten Wettbewerbs eingezogen sind. Bundesweit wurden 473 Unternehmen aus insgesamt 4.842 nominierten Betrieben ausgewählt. In Baden-Württemberg stehen 81 Unternehmen auf der Juryliste.

Motivation oder was mich bewegt

Jetzt mal Hand aufs Herz – was bewegt Sie, auch an trüben, kalten Tagen Ihr warmes Bett mit dem Arbeitsstuhl im Labor zu tauschen? Ist es Pflichtgefühl, die Notwendigkeit, Geld zu verdienen, Vorfreude auf die neue Kombiarbeit oder haben Sie sich darüber nie Gedanken gemacht, weil der Job halt einfach zum Leben dazugehört? Das grundlegende Verständnis von Motiv und Motivation ist wichtig für das Verstehen von menschlichem Handeln im Allgemeinen, also wie und warum Personen auf bestimmte Art und Weise handeln.

Teilzeit benachteiligt? BAG kippt starre Überstunden-Regeln

Teilzeitkräfte leisten Überstunden – erhalten aber oft keine Zuschläge. Der Grund sind häufig Tarifverträge mit festen Schwellen, etwa erst ab der 41. Wochenstunde. Das Bundesarbeitsgericht, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen: Solche Regelungen benachteiligen Teilzeitbeschäftigte und sind rechtswidrig.

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