Krank wegen Tattoo? Kein Lohnanspruch bei Arbeitsausfall
ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Köln
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen Stellung bezogen.
In einer immer älter werdenden Gesellschaft behandeln Zahnärzte/-innen zunehmend auch ältere Patienten/-innen, deren geistige und körperliche Fitness in allen möglichen Ausprägungen und Abstufungen variiert. Senioren sind keine homogene Gruppe und viele ältere Menschen kümmern sich selbstbestimmt und souverän um ihre Angelegenheiten. Doch mit zunehmendem Alter steigt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Gerade im Umgang mit Patienten/-innen mit kognitiven Einschränkungen, wie sie beispielsweise bei Demenzerkrankungen vorkommen, sehen sich Zahnärzte/-innen häufig vor ganz besondere Herausforderungen gestellt.
Seit dem 29. April 2025 erfolgt bundesweit die stufenweise Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland. 95 % der gesetzlich Versicherten erhalten automatisch eine ePA, da sie keinen Widerspruch eingelegt haben (Opt-out-Verfahren).
Arbeitgeber/-innen, die das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung nicht nur als gesetzliche Pflicht betrachten, sondern als strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -förderung, können sich klar im Wettbewerb differenzieren. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen attraktive Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Personalpolitik zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die proaktiv BEM-Maßnahmen in ihre Unternehmenskultur integrieren und nach außen kommunizieren, positionieren sich als verantwortungsbewusste und gesundheitsorientierte Arbeitgeber. Dies stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Ausfallzeiten und steigert die Produktivität.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen weiteren Schritt vollzogen, um die europäische Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) mit der nationalen frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in Deutschland zu verbinden. Durch die Anpassung der Verfahrensordnung und der zugehörigen Module für die Dossiererstellung etablierte der G-BA ein aufwandsarmes Vorgehen für pharmazeutische Unternehmen: Damit können diese auf bereits auf europäischer Ebene eingereichte Unterlagen und Daten verweisen.
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