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Recht

Von der Patientenaufklärung über Datenschutz bis hin zur Haftungsfrage – die zahnärztliche Praxis und das zahntechnische Labor sind von einer Vielzahl rechtlicher Aspekte geprägt. Rechtsnormen gewährleisten nicht nur die Sicherheit und Qualität der Behandlung, sondern schützen auch die Rechte der Patientinnen und Patienten sowie des medizinischen Personals. Die zahnärztliche Ethik steht im Zentrum, um sicherzustellen, dass die Patientenautonomie respektiert wird und eine verantwortungsvolle Versorgung erfolgt. Praxis und Labor müssen sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut machen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine rechtlich einwandfreie Patientenversorgung zu gewährleisten.

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Rechtliche Aspekte bei der Behandlung von Seniorinnen und Senioren – ein Leitfaden für Zahnärzte/-innen

In einer immer älter werdenden Gesellschaft behandeln Zahnärzte/-innen zunehmend auch ältere Patienten/-innen, deren geistige und körperliche Fitness in allen möglichen Ausprägungen und Abstufungen variiert. Senioren sind keine homogene Gruppe und viele ältere Menschen kümmern sich selbstbestimmt und souverän um ihre Angelegenheiten. Doch mit zunehmendem Alter steigt das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Gerade im Umgang mit Patienten/-innen mit kognitiven Einschränkungen, wie sie beispielsweise bei Demenzerkrankungen vorkommen, sehen sich Zahnärzte/-innen häufig vor ganz besondere Herausforderungen gestellt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Lästige Pflicht oder Wettbewerbsvorteil?

Arbeitgeber/-innen, die das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die stufenweise Wiedereingliederung nicht nur als gesetzliche Pflicht betrachten, sondern als strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und -förderung, können sich klar im Wettbewerb differenzieren. In Zeiten des Fachkräftemangels gewinnen attraktive Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Personalpolitik zunehmend an Bedeutung. Unternehmen, die proaktiv BEM-Maßnahmen in ihre Unternehmenskultur integrieren und nach außen kommunizieren, positionieren sich als verantwortungsbewusste und gesundheitsorientierte Arbeitgeber. Dies stärkt nicht nur die Mitarbeiterbindung, sondern reduziert auch Ausfallzeiten und steigert die Produktivität.

Neue Arzneimittel – G-BA definiert Verfahrensregeln bei vorangegangener EU-Bewertung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen weiteren Schritt vollzogen, um die europäische Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) mit der nationalen frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel in Deutschland zu verbinden. Durch die Anpassung der Verfahrensordnung und der zugehörigen Module für die Dossiererstellung etablierte der G-BA ein aufwandsarmes Vorgehen für pharmazeutische Unternehmen: Damit können diese auf bereits auf europäischer Ebene eingereichte Unterlagen und Daten verweisen.

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