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Recht

Das Recht spielt in der zahnärztlichen Praxis und im zahntechnischen Labor eine zentrale Rolle – von der Patientenaufklärung über Datenschutz bis zur Haftung. Rechtsnormen sichern nicht nur die Qualität und Sicherheit der Behandlung, sondern schützen auch die Rechte der Patientinnen und Patienten sowie des medizinischen Personals. Im Mittelpunkt steht die

Typische Irrtümer im Zusammenhang mit der korrekten Patientenaufklärung

Die ärztliche Aufklärung ist Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung der Patientin oder des Patienten in eine Behandlung. Nur wer ausreichend über Chancen, Risiken und Alternativen informiert ist, kann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Welche Anforderungen das Patientenrechtegesetz an eine korrekte Aufklärung stellt, und wo in der Praxis häufig Unsicherheiten oder sogar Irrtümer bestehen, beleuchtet der folgende Beitrag.

Tritt gegen den Chef = fristlose Kündigung

Ein Streit, ein Stoß, ein Tritt – und plötzlich ist der Arbeitsplatz weg. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hatte genauso einen Fall zu entscheiden. Und das Gericht stellte klar: Eine außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit kann selbst dann zulässig sein, wenn die Gewalt nicht besonders heftig war. Es reicht, dass ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten körperlich angreift und damit den Respekt am Arbeitsplatz verletzt.

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