Fachzahnarztvorbehalt gefährdet Versorgung von Kindern und Jugendlichen – und das Berufsbild
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lehnt den im Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehenen Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie ab. Er bedeutet eine Entwertung der zahnärztlichen Approbation. Die Zahnmedizin ist bereits ein klar abgegrenzter medizinischer Fachbereich und nicht mit der fachärztlichen Struktur der Medizin vergleichbar.
Entdecke CME Artikel