Anzeige

Autor/in

Stefan Sander

Zahntechnikermeister Stefan Sander

medical-dental-solutions

als Favorit hinzufügen

35 Artikel verfügbar


Anzeige

Anzeige

BEL II vs. BEB 97

Die zahntechnische Abrechnung wird in Deutschland von zwei primären Abrechnungssystemen dominiert: das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL II) und die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen – gewerblicher Bereich (BEB 97). Beide Listen dienen der Kalkulation und Abrechnung von zahntechnischen Arbeiten, jedoch mit fundamental unterschiedlichen Ansätzen, die weitreichende Konsequenzen für Labore und Patienten/-innen haben. Während das BEL II eine stark pauschalisierte Abrechnung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, ermöglicht die BEB 97 eine detaillierte, aufwandsorientierte Kalkulation, die vorrangig für Privatleistungen Anwendung findet.

Wer kann was?

Die ästhetische und funktionelle Wiederherstellung von Zähnen spielt in der modernen Zahntechnik eine zentrale Rolle. Hierfür werden unter anderem verschiedene Verblendwerkstoffe eingesetzt, die sich hinsichtlich ihrer Materialzusammensetzung, Verarbeitungseigenschaften, mechanischen Beständigkeit und Ästhetik unterscheiden.

Mehr als nur Liquidität: Factoring in der Zahnmedizin

Die fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Wettbewerbsdruck stellen auch Zahnarztpraxen im Bereich des Finanzmanagements vor neue Herausforderungen. Eine effiziente Liquiditätssteuerung und die Reduzierung administrativer Aufwände gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. In diesem Kontext rückt das Factoring als eine interessante Finanzierungs- und Dienstleistungslösung in den Fokus. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte des Factorings in der Zahnmedizin beleuchtet. Neben einer detaillierten Analyse der Vorteile und Nachteile werden auch die Kostenstrukturen, unterschiedliche Vertragsmodelle und die potenziellen Auswirkungen auf zahntechnische Labore erörtert.

3D-Druck: Herausforderungen in der Abrechnung

3D-Druck als additives Fertigungsverfahren bietet seit ein paar Jahren viel Neues für die zahntechnische Abrechnung und die Fertigung. 3D-Druckverfahren bieten Präzision, Effizienz und Materialvielfalt. Im Folgenden wird eine fachliche Gegenüberstellung der wichtigsten Verfahren – Filamentdruck, Resindruck und selektives Laserschmelzen (SLM) – präsentiert, gefolgt von einem Ausblick auf die Zukunft des Keramik-3D-Drucks.

3D-Druck – nicht vor der Abrechnung drücken

Innerhalb der digitalen Fertigungsprozesse findet der 3D-Druck immer mehr Anwendungsgebiete. Allerdings ist die Erstellung der passenden Leistungen zu den erbrachten Arbeitsschritten abrechnungstechnisch nicht immer klar. Welche Leistungen entstehen in diesem Zusammenhang und welche werden über die herkömmlichen BEB-Leistungen abgedeckt? Was es zu berücksichtigen gilt, zeigt Abrechnungsexperte Stefan Sander.

Die Kunst der Kostenstundensatzermittlung

In einer Zeit, in der Effizienz und Rentabilität entscheidend sind, ist die korrekte Ermittlung des Kostenstundensatzes von zentraler Bedeutung. Labore und Praxen, die ihre Aufträge erfolgreich durchführen und Wettbewerbsvorteile erlangen möchten, sollten die betreffenden Methoden und Werkzeuge kennen und einsetzen können. Vorgehensweise und Tipps für eine präzise Kostenstundensatzermittlung stellt Abrechnungsexperte Stefan Sander vor.

Digitale Leistungen – mehr Durchblick bei der Abrechnung

Im Bereich der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen ist der digitale Herstellungsprozess fest etabliert. Dennoch sind die diesbezüglichen Abrechnungsmöglichkeiten nicht immer klar, da aufgrund der vielfältigen Anwendungsvarianten eine pauschale Abrechnung nahezu unmöglich ist. Abrechnungsexperte Stefan Sander erläutert, wie man vorgehen kann.

BEL II – Änderungen zum Jahresanfang 2023

Dass die Preise zum Jahreswechsel im BEL II angepasst werden, ist allgemein bekannt. Diese Preisänderungen finden jedoch nicht bundesweit gleichzeitig statt. Hier gilt es den jeweils gültigen Startzeitpunkt zu beachten. Wichtig sind jedoch auch Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen. Zum Jahresanfang gibt es im BEL II einige Änderungen bei unterschiedlichen Leistungen. Diese haben zum Teil große Auswirkung auf die gewohnte Abrechnung.

Anzeige
Anzeige