Neue Krankschreibung direkt im Anschluss – muss der Arbeitgeber dann nochmal zahlen?
Viele denken: „Neue Diagnose, neue AU, neuer Anspruch.“ So einfach ist es nicht. Und genau das zeigt eine Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts. Wenn sich zwei Arbeitsunfähigkeiten fast nahtlos aneinanderreihen, wird es für Arbeitnehmer schnell heikel. Dann geht es nicht nur um Gesundheit. Sondern auch um die Entgeltfortzahlung. Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
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