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Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt in der Dentalbranche befindet sich im Wandel, geprägt von zunehmender Digitalisierung, technischen Innovationen und gesellschaftlichen Veränderungen. Moderne Praxisorganisation, digitale Dokumentation und computergestützte Behandlungsmethoden beeinflussen sowohl Arbeitsabläufe als auch Qualifikationsanforderungen. Ein zentrales Thema ist die

Dr. Liebe erreicht Juryliste des „Großen Preis des Mittelstandes“ 2026

Die Dr. Rudolf Liebe Nachfolger GmbH & Co. KG hat die Juryliste 2026 im Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ erreicht. Damit gehört der Spezialist für medizinische Zahncremes zu den wenigen mittelständischen Unternehmen aus Baden-Württemberg, die in die nächste Runde des von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgerichteten Wettbewerbs eingezogen sind. Bundesweit wurden 473 Unternehmen aus insgesamt 4.842 nominierten Betrieben ausgewählt. In Baden-Württemberg stehen 81 Unternehmen auf der Juryliste.

Viele neue Eindrücke

In diesem Jahr bot die Zahntechnik Plus ein spezielles Programm für Azubis, um ihnen gezielt Einblicke in die aktuellen Trends ihres Handwerks zu geben. Diese Möglichkeit wurde sehr gut angenommen – so gut, dass es sogar komplett ausverkauft war. Nico Heinrich hat mit vier jungen Talenten gesprochen und wollte wissen, wie Sophie, Luisa, Corinna und Simon (alle 3. Lehrjahr, an der Berufsschule Regensburg) den Besuch in Leipzig erlebt haben.

Teilzeit benachteiligt? BAG kippt starre Überstunden-Regeln

Teilzeitkräfte leisten Überstunden – erhalten aber oft keine Zuschläge. Der Grund sind häufig Tarifverträge mit festen Schwellen, etwa erst ab der 41. Wochenstunde. Das Bundesarbeitsgericht, so der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, hat hierzu eine klare Entscheidung getroffen: Solche Regelungen benachteiligen Teilzeitbeschäftigte und sind rechtswidrig.

Neue Krankschreibung direkt im Anschluss – muss der Arbeitgeber dann nochmal zahlen?

Viele denken: „Neue Diagnose, neue AU, neuer Anspruch.“ So einfach ist es nicht. Und genau das zeigt eine Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts. Wenn sich zwei Arbeitsunfähigkeiten fast nahtlos aneinanderreihen, wird es für Arbeitnehmer schnell heikel. Dann geht es nicht nur um Gesundheit. Sondern auch um die Entgeltfortzahlung. Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.

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