Gutachten zeigt: Fachzahnarztvorbehalt ist Irrweg und verfassungswidrig
Der Bundesrat befasst sich mit dem GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Sparmaßnahmen jetzt von den zuständigen Ausschüssen der Länderkammern kritisch bewertet wurden. Der BMG-Vorschlag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nur noch bei Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) durchführen zu lassen. Dies bringt gar keinen Einspareffekt und ist zudem verfassungswidrig, erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Mit gravierenden Folgen zudem für 920.000 Kinder und Jugendliche.
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