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Dr. Sandra Pulvermüller (niedergelassen in Tettenweis und u.a. Vorstandsmitglied und Referentin für Prophylaxe und Kinderzahnheilkunde im ZBV Niederbayern) machte Anfang August mit ihrem Referat „Nikotin 2.0 – Vapes, Snus und Nikotin-Pouches“ im Rahmen des „BLZK-Sommercampus – Abendveranstaltungen aus der Praxis für die Praxis“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer auf das aktuelle Thema aufmerksam, in dem Zahnärzte einen sehr wichtigen, aber möglicherweise noch nicht überall in seiner Bedeutung erkannten Einfluss ausüben können. Nachfolgend ein Einblick in einige Aspekte des Vortrages sowie Ausführungen zu eigener Recherche.
Steigender Konsum neuer Tabak- bzw. Nikotinprodukte
In den letzten Jahren wurde ein steigender Konsum von Mehrweg-E-Zigaretten beobachtet, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Auch die als Nikotinbeutel bekannten Pouches (mit Nikotin, aber ohne Tabak) gewinnen an Bedeutung ebenso wie die Tabak und gleichzeitig Nikotin enthaltenden Snus-Produkte [1], deren beider Verkauf in Deutschland verboten ist. In Zahlen bedeutet das beispielsweise für das Jahr 2025, dass 7,9% der 12- bis 17-Jährigen eine herkömmliche Tabak-Zigarette in den 30 Tagen vor der Studienbefragung rauchten, 7,3% eine Mehrweg-E-Zigarette und 5,5% die Einweg-E-Zigarette [2]. In der Gruppe der 18- bis 25-jährigen jungen Erwachsenen konsumierten 12,7% die Mehrweg-E-Zigarette, 8,1% die Einweg-E-Zigarette, 4,3% Nikotinbeutel.
Zur Erläuterung: E-Zigaretten sind Vapes, aber nicht jede Vape eine klassische E-Zigarette [3]. Pulvermüller führte den Unterschied zwischen Einweg-Vapes und Pod-Systemen (Mehrweg-Vape) aus, beiden gemeinsam und damit zahn-/medizinisch wichtig ist, dass Flüssigkeit (=Liquids) in den Vapes erhitzt und als Aerosol eingeatmet wird. Besonders attraktiv sind die süßen Aromen und Geschmacksrichtungen der verschiedenen Liquids. Snus dagegen wird lose oder in kleinen Portionsbeuteln unter die Oberlippe zwischen Lippe und Zahnfleisch (meist im Bereich 11–15/21–25) für 30 bis 60 Minuten gelegt – ebenfalls die Nikotin-Pouches als tabakfreie Alternative für 20 bis 60 Minuten. Pulvermüller brachte es auf den Punkt: „Nikotin 2.0 ist kein Randphänomen“. Auch wenn der Konsum für Einweg-Vape, Pod, Liquid für E-Zigaretten bzw. Snus und Nikotin-Pouches erst ab 18 Jahren legal bzw. nicht strafbar sei, werden Jugendliche und junge Erwachsene über verschiedene Lebenswelten wie z.B. Sportoder Social Media auf die modernen Nikotinprodukte aufmerksam. Das Konsumieren dieser Alternativen ist allerdings nicht so harmlos wie die jungen Verbraucherinnen und Verbraucher meinen. Viele verschweigen ihren Konsum sogar, da sie ihn gesundheitlich für unbedenklich halten. Dabei können bereits nach nur wenigen Konsummonaten klinisch sichtbare Schleimhautveränderungen auftreten, und beim Erhitzen der Liquids entstehen zahlreiche chemische Verbindungen, die die Mund- und Allgemeingesundheit beeinträchtigen können, so Pulvermüller. Nikotin wirke nicht nur im Mund, sondern ebenfalls im gesamten Organismus. Dabei spielt auch der Nikotingehalt eine Rolle. Miluna-Meldere et al. berichten [4], dass herkömmliche Zigaretten einen Nikotingehalt von ca. 6 bis 12 mg pro Zigarette enthalten, im Vergleich dazu sind es bei Einweg-E -Zigaretten 39 bis 48 mg pro Liquidreservoir, bei Nikotinbeuteln 1,79 bis 47,5 mg pro Beutel. Den Autoren zufolge sollten Zahnärzte deshalb ihre Patienten auf mögliche Mundschleimhautveränderungen untersuchen und über das potenzielle Risiko aufklären (s.u.).
Anamnesefragen zur Rauchgewohnheit anpassen
In der Anamnese im Jahr 2026 genüge die klassische Frage „Rauchen Sie?“ nicht mehr, weil insbesondere die junge Zielgruppe für Snus und Nikotin-Pouches diesen Konsum nicht als Rauchen einstufen und deshalb auch nicht mit den Risiken des Rauchens in Verbindung bringen würden. Pulvermüller rät aus diesem Grund zu einer detaillierteren Anamnese in Bezug auf Nikotin- und Tabakkonsum mit diesen Fragen:
- Rauchen Sie Zigaretten?
- Nutzen Sie E-Zigaretten oder Vapes?
- Verwenden Sie Snus oder Nikotin-Pouches?
- Wie häufig nutzen Sie diese Produkte?
- Seit wann nutzen Sie diese Produkte?
- An welcher Stelle im Mund platzieren Sie die Pouches?
Andrey Popov/AdobeStockZahnmedizinische Risiken von Vapes…
Die allgemeinmedizinischen Risiken von Nikotin auf den gesamten Organismus außen vor lassend, betrachten wir zunächst im Bereich der Zahnmedizin die Auswirkungen von Vapes: Ein Review [5] zeigte, dass E-Zigaretten zwar weniger schädlich für die Mundgesundheit als gerauchter Tabak sind, aber nicht frei von Risiken. Die Autoren stellten fest, dass Konsumenten von E -Zigaretten höhere Plaquewerte, Veränderungen des oralen Mikrobioms und höhere proinflammatorische Marker als Nichtraucher und ehemalige Raucher aufwiesen. Auch das klinische Attachmentlevel war bei E -Zigaretten-Nutzern höher als bei Nichtrauchern und ehemaligen Rauchern, bei Rauchern noch höher als bei den Konsumenten von E -Zigaretten. Darüber hinaus wurde bei den Nutzern der E-Zigaretten eine Ansammlungparodontaler Erreger wie Porphyromonas gingivalis und Fusobacterium nucleatum festgestellt.
Interessanterweise fanden die Autoren Hinweise darauf, dass Nichtraucher/ehemalige Raucher höhere BOP- und Gingivaindizes aufwiesen als Konsumenten von E-Zigaretten, dagegen konnten keine Unterschiede zwischen Rauchern und E-Zigaretten-Nutzern festgestellt werden. Eine mögliche Erklärung sind die von Rauchern bekannten Unterdrückungseffekte und ähnlichen Nikotineffekte auf die gingivale Gefäßversorgung. Auch Pulvermüller warnte vor einer Unterschätzung der Krankheitsaktivität aufgrund reduzierter klinischer Entzündungssymptome bei parallel fortschreitender Gewebeschädigung und Attachmentverlust sowie vor den Folgen einer gestörten Wundheilung durch Vapen, was nach entsprechenden Eingriffen oder oralen Wunden zu beachten sei.
Weitere Auswirkungen des Konsums von Vapes auf die Mundhöhle sind Veränderungen des Speichelflusses und des pH-Wertes (saurer) bis zur Mundtrockenheit sowie ein erhöhtes Kariesrisiko [6]. An der Schleimhaut sind direkte Irritationen durch die Aerosole möglich, so Pulvermüller. Ihr Fazit: Bereits in einem frühen Stadium beeinträchtigt Vaping grundlegende orale Abwehrmechanismen. Diese Störung ist der Ausgangspunkt für Entzündung, mikrobielle Dysbiose, Gewebedegradation und orale Pathologien. Im Umkehrschluss bedeute das für die Praxis, bei diesen Patienten die bekannten kariespräventiven Maßnahmen zu verstärken.
… und Nikotin-Pouches sowie Snus
Eine aktuelle Studie [7] stellte im direkten Vergleich nach Konsum von Nikotin-Pouches, Pouches auf Tabakbasis bzw. Nichtkonsumenten fest, dass bei 79% der Anwendenden von Nikotin-Pouches und 89% der Anwendenden von Pouches auf Tabakbasis orale Läsionen auftraten: Während die Konsumenten der Nikotin-Pouches häufiger von Schleimhautreaktionen berichteten und hier Erytheme diagnostiziert wurden, zeigte sich bei den Konsumenten der tabakhaltigen Pouches überwiegend eine Hypokeratose. Darüber hinaus stehen Nikotin-Pouches mit Minzgeschmack in Verdacht, mit schwereren Schleimhautläsionen einherzugehen (nicht signifikant). Demgegenüber ließ sich bei einer Nutzungsdauer der Nikotin-Pouches von bis zu sechs Jahren kein gesteigertes Risiko für Karies oder Parodontitis feststellen. Allerdings scheinen sie stärkere Mundschleimhautreizungen als klassischer tabakhaltiger Snus zu verursachen.
Erytheme und Hyperkeratosen finden sich den Ausführungen Pulvermüllers zufolge auch nach dem Genuss von Snus, ebenso wie die weiteren typischen Veränderungen nach Nikotin-Pouches- und Snus-Konsum: weißliche Läsionen und Verdickung der Schleimhaut direkt an der Kontaktstelle, die sich meist reversibel nach Absetzen zeigen [8]. Auch über eine verstärkte
Schleimhautfaltenbildung im Platzierungsbereich wird berichtet. Die histopathologische Untersuchung der weißen Läsionen von Nikotin-Pouches-Konsumenten ergab die Diagnosen Parakeratose mit akanthotischem Epithel, intraepitheliales und Bindegewebsödem sowie chronische entzündliche Infiltration mit Lymphozyten und Makrophagen [4]. Häufig sind auch Gingivarezessionen an der Kontaktstelle bei regelmäßigem Pouches-Konsum, die u.U. sogar persistieren können.
Was ist mit Mundhöhlenkarzinomen?
Ausreichend langfristige Daten zum Zusammenhang von Nikotin-Pouches und Mundhöhlenkarzinomen fehlen noch [9]; Gleiches gilt für Snus. Allerdings wurde in einer systematischen Übersichtsarbeit dem Konsum von Snus nach Auswertung aller gesichteten Studien u.a. aufgrund der enthaltenen tabakspezifischen Nitrosamine ein Karzinomrisiko bescheinigt, dessen Ausmaß „von der Konsumhistorie und der individuellen Anfälligkeit beeinflusst werden kann“ [10]. Auch eine aktuelle systematische Übersichtsarbeit [11] zum Vergleich des kanzerogenen Potenzials alternativer Tabakprodukte kommt nach Analyse von Labor- und Tiermodellen zu dem Schluss, dass E-Zigaretten, Snus und Nikotin-Pouches nachweisbare DNA-Schäden und epigenetische Veränderungen induzieren können, die für die maligne Zelltransformation bedeutsam sind. Langfristige klinische Studien sind erforderlich.
Zum Abschluss nahm Pulvermüller ihre Zuhörer in die Pflicht: Zahnärzte könnten zwar den Konsum der modernen Rauchalternativen nicht immer verhindern, aber durch eine gezielte Anamnese, klinische Untersuchung und Aufklärung die Zahn- und allgemeine Gesundheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen schützen. Liegen Befunde vor, empfehle sich eine genaue Dokumentation und Verlaufskontrolle. Zu den Aufgaben gehört es zudem, die Motivation zum Konsumstopp zu fördern. Falls notwendig, zählen auch die Weitervermittlung an Beratungsstellen oder Überweisung an Kollegen zur weiteren medizinischen Abklärung dazu.
Interessierten Leserinnen und Lesern wird der Fortbildungsvortrag der Referentin an anderer Stelle unbedingt empfohlen, da er viele weitere Informationen liefert und mit wertvollen Tipps für den Praxisalltag, z.B. zur altersgerechten Gesprächsführung, in diesem speziellen Kontext kombiniert. Neben der eigenen Recherche beruhen die im Bericht genannten behandlungsbezogenen Empfehlungen bzw. Erkenntnisse auf Informationen aus der Veranstaltung und unterliegen möglichen Irrtümern bei der Wiedergabe. Deshalb besteht keine Haftung.
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