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Abrechnung

Die Abrechnung der Behandlung von Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH)

Basierend auf dem Fachbeitrag „MIH-Läsionen der Frontzähne: Diagnose und Behandlung auf einen Blick“ stellt Ihnen unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schnug-Schröder im Folgenden die Abrechnungsmöglichkeiten dieser Therapien und ihrer möglichen Begleitleistungen vor.

von einer Frau die Hand die den Taschenrechner bedient. kamiphotos/AdobeStock
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In dem Fachbeitrag wird beschrieben, dass das Vorliegen von Molaren-Inzisiven-Hypomineralisationen bei Kindern/Jugendlichen zu einem subjektiven Leidensdruck führen kann, der einer entsprechenden Behandlung durchaus eine medizinische Indikation zuschreiben kann. Zu beachten ist, dass bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten für eine Privatleistung im Vorfeld immer eine schriftliche Vereinbarung nach §8 Abs. 2 BMV-Z erforderlich ist. Ein Kostenvoranschlag für die gesamten zu erwartenden Behandlungskosten nach GOZ ist beim gesetzlich versicherten Patienten ebenfalls notwendig und kann nach GOZ 0030 (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans) berechnet werden.

Verschiedene Therapieansätze und ihre Abrechnung

Im o.g. Beitrag werden in Abhängigkeit vom vorliegenden Schweregrad des Befunds mehrere, ggf. kombinierte Therapieansätze beschrieben.

Kontrolliertes Bleaching/Powerbleaching/Homebleaching

Bleaching (Zahnaufhellung) stellt ein Verfahren dar, welches weder im BEMA noch in der GOZ beschrieben ist. Somit ist eine Berechnung nach § 6 (1) GOZ möglich wenn eine medizinische Indikation gegeben ist. Wir unterscheiden die Möglichkeiten des Inoffice-Bleachings (Powerbleaching) vor Ort in der Praxis und das Homebleaching, welches der Patient nach Anweisung zu Hause selbständig durchführen kann. Zur Abrechnung kommt beim Powerbleaching eine dem Aufwand angemessene analoge Gebührenziffer zzgl. Materialkosten (Anfertigung der Bleachingschienen im Labor und Materialkosten des Bleachingmittels).

Abrechnung Powerbleaching:

  • ggf. professionelle Zahnreinigung: GOZ 1040
  • ggf. Entfernung harter und weicher Beläge: GOZ 4050/4055
  • ggf. Anlegen Kofferdam: GOZ 2040
  • Powerbleaching, je Kiefer analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx zzgl. Material- und Laborkosten
  • Verlaufskontrolle: GOÄ 5

Beim Homebleaching werden dem Patienten Bleachingschienen und Bleachingmaterial mitgegeben. Die Behandlung wird selbständig durchgeführt und das Ergebnis in der Praxis kontrolliert. Berechnungsfähig sind außerdem Material- und Laborkosten für die Schienen und das Material.

Abrechnung Homebleaching:

  • Herstellung und Anprobieren einer Homebleaching-Schiene, je Kiefer analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx zzgl. Material- und Laborkosten
  • Anweisung zum Handling der Schienen zu Hause: GOZ 6190
  • Verlaufskontrolle: GOÄ 5

Infiltration

Bei der Infiltration wird ein niedrigvisköser Kunststoff (Infiltrant) in den porösen Läsionskörper infiltriert. Auch hierbei handelt es sich um eine nicht in den Gebührenordnungen enthaltene Leistung, die somit auch eine Analogabrechnung erfordert.

Abrechnung:

  • Infiltrationsbehandlung, je Zahn, analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx
  • ggf. Anlegen Kofferdam: GOZ 2040

Mikroabrasionsbehandlung

Die Mikroabrasionsbehandlung dient der Entfernung oberflächlicher Verfärbungen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine nicht in den Gebührenordnungen enthaltene Leistung, die somit auch eine Analogabrechnung erfordert.

Abrechnung :

  • Mikroabrasionsbehandlung, je Zahn, analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx
  • ggf. Anlegen Cofferdam: GOZ 2040

Alternativer Behandlungsansatz: Etch-Bleach-Seal-Technik

Hierbei werden nach Angaben der Autoren des Fachbeitrags nach dem Entfernen der Oberflächenschicht natriumhypochlorithaltige Lösungen eingesetzt, um in der Läsion verbliebenen Proteinreste aufzuspalten und zu entfernen. Nach der Reinigung wird die Läsion entweder mittels Komposit versiegelt oder es wird eine Infiltrationsbehandlung durchgeführt.

Abrechnung:

  • ggf. Professionelle Zahnreinigung: GOZ 1040 oder
  • ggf. Entfernung harter und weicher Beläge: GOZ 4050/4055
  • ggf. Anlegen Kofferdam: GOZ 2040
  • Etch-Bleach-Seal-Technik, je Zahn analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx

Versorgung mit Kompositfüllungen

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Dentinadhäsive Kompositfüllungen werden beim gesetzlich versicherten Patienten wie gewohnt im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGBV nach der GOZ2060/2080/ 2100/2120 abzgl. der entsprechenden BEMA-Sachleistung berechnet. Beim privat versicherten Patienten kommen ebenfalls die Ziffern GOZ 2060/2080/2100/2120 zum Ansatz.

Abrechnung der Begleitmaßnahmen, z.B. remineralisierende Verfahren

  • Lokale Fluoridierung: BEMA IP4 bzw. GOZ 1020
  • Anwendung von calcium- und phosphatreichen Milchproteinen zur Remineralisierung: sowohl beim gesetzlich als auch privat versicherten Patienten analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx
  • Behandlung überempfindlicher Zähne: BEMA Nr. 10 (üz) bzw. GOZ 2010
  • Bleaching-Infiltrations-Kombinationsprotokoll: sowohl beim gesetzlich als auch privat versicherten Patienten analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ xxx.

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