DI: Der Zahnarzt als Diagnostiker für Diabetes – das überrascht! Sicherlich können Sie uns das genauer erklären.
Dr. Christian Rath: In der Tat haben vermutlich die wenigsten Patientinnen oder Patienten bisher einen Blutzucker-Schnelltest bei einer zahnärztlichen Untersuchung erhalten. Dennoch könnte dies mittelfristig zur Standard-Anamnese im Rahmen der zahnärztlichen Untersuchung gehören.
Patienten gehen tendenziell regelmäßiger, im Idealfall zwei Mal jährlich, zum Zahnarzt. Ihren Hausarzt suchen sie meist nur bei Beschwerden auf. Daher regt die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e.V. ein Blutzucker-Screening beim Zahnarzt an: Patienten sollten einhergehend mit der zahnärztlichen Untersuchung, nach Feststellung einer möglichen Diabetes-Prädisposition, auch einen Blutzucker- Schnelltest bekommen. So könnten unter Umständen mehr versteckte Diabetes-Erkrankungen entdeckt und mit der Überweisung zum diabetologisch tätigen, humanmedizinischen Kollegen mögliche Folgeerkrankungen vermieden werden [1, 2]. ´
Etwa 12 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland leiden an Typ-1 oder Typ-2-Diabetes. Dies entspricht etwa einer Anzahl von 7,5 Millionen Personen. Ungefähr ein Drittel dieser Menschen wissen allerdings noch nichts von ihrer Erkrankung [3, 4]. Diese Unwissenheit birgt das hohe Risiko potentieller Diabetes-Folgeerkrankungen, wie beispielsweise Schlaganfall, Herzinfarkt oder Netzhautveränderungen.
Anhand der Anamnese, in der eine familiäre Häufung von Typ-2-Diabetes, Hypertonie, Adipositas u. a. ermittelt wird, sowie der zahnmedizinisch-parodontalen Untersuchung, ist es möglich, bis zu 73 Prozent der nicht erkannten Diabeteserkrankungen einer Diagnose zuzuführen [5].
Prinzipiell sollte jede Zahnärztin oder jeder Zahnarzt in der Lage sein, einen Blutzuckerschnelltest in der Praxis durchzuführen. Die Anwendung der gängigen Blutzuckermessgeräte ist einfach und sehr schnell durchführbar. Gängige Sets sind zwischen 15 und 25 Euro im Praxisbedarf erhältlich.
Ist der Nüchtern-Blutzucker über 7 mmol pro Liter oder 126 mg/Deziliter, so kann dies auf eine bestehende Diabeteserkrankung hinweisen. Möglich sind falsch positive Ergebnisse aufgrund von Schwankungen, bzw. einer idiopathischen, zufälligen Erhöhung. Die definitive Diagnose kann nach einer Zweitmessung der Hausarzt stellen – und so sollten dementsprechend absolute Formulierungen wie „Sie haben Diabetes!“ vom zahnärztlichen Team vermieden werden.
Diese zusätzliche Untersuchung des Nüchtern-Blutzuckerwertes kann meist nur vormittags und bei Patientinnen und Patienten angewendet werden, bei denen keine längere Behandlung geplant ist. Ohne Frühstück oder im Unterzucker sollte dem Patienten keine anstrengende Therapiesitzung zugemutet werden.
DI: Wie könnten sich im Idealfall Zahnmedizin und allgemeine Humanmedizin ergänzen?
Dr. Christian Rath: Interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein in diesem Zusammenhang viel zitiertes Stichwort – und übrigens auch ein zu Recht beliebtes Thema in Fortbildungsveranstaltungen.
Klar ist, dass die mögliche Detektion eines Diabetes in der Zahnarztpraxis immer mehr an Bedeutung gewinnt. Aufgrund regelmäßiger Visite kann unter Umständen ein unbekannter Diabetes vom Zahnarzt früher entdeckt werden. Der große Vorteil, den der Patient durch eine rechtzeitige Diabetes-Diagnose hat, nämlich die Vermeidung von Folgeschäden, kann professionell dargestellt werden. Die Zusammenarbeit mit humanärztlichen Kolleginnen und Kollegen wird jetzt schon in vielen Praxen erfolgreich – zum Wohle der Patienten – praktiziert und umgesetzt.
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Diabetes kann bekanntermaßen zu Gefäßkrankheiten bzw. Gefäßveränderungen führen. Spiegelt der Ophthalmologe den Augenhintergrund, so kann er gegebenenfalls Veränderungen an der Durchblutung der Netzhaut erkennen [6]. Augenärzte empfehlen auch deshalb, ab dem 40. Lebensjahr alle zwei Jahre eine augenärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Sollte eine Diabetische Retinopathie festgestellt werden, so wäre zusätzlich zur diabetologischen auch eine zahnärztliche Abklärung zum Ausschluss einer Parodontitis oder Zahnfleischerkrankung wünschenswert.
DI: Worin besteht dieser Zusammenhang zwischen Mundraumgesundheit und gesamtem Organismus?
DI: Welche Rolle spielt „raffinierter Zucker“ bei den Erkrankungen Parodontitis und Diabetes?
Dr. Christian Rath: Frage vorweg: Beeinflusst raffinierter Zucker die Zahnfleischgesundheit von Nicht-Diabetikern? Bei gesunden Probanden konnten wir in Zürich und Bern einen bemerkenswerten, möglichen Zusammenhang feststellen: In einem außergewöhnlichen Experiment wurden zwei Familien (n=10) für mehrere Wochen zurück in die Steinzeit versetzt. Die Personen konnten während dieser Zeit nur bedingt Zahnpflege betreiben (nur mittels Holzstäbchen). Trotz dieser Einschränkung und einem damit erhöhten Plaque-Index (PI) war die Zahnfleischgesundheit (BOP, PD) beider Familien nach dem Steinzeitexperiment besser als vorher. Wir vermuten, dass dies auf die völlige Absenz von raffiniertem Zucker zurückzuführen sein könnte [10].
In der Folge könnte raffinierter Zucker auch einen negativen Einfluss nicht nur auf gesundes, sondern auch auf bereits erkranktes Zahnfleisch haben und so kann die Vermeidung von hohen Frequenzen mit raffiniertem Zucker während der Parodontitis-Therapie eher als fördernd vermutet werden.
DI: Welche Möglichkeiten hat ein Diabetes-Patient, eine Parodontitis-Therapie zu unterstützen?
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Eine Verbesserung der Mundhygiene und, wie bereits erwähnt, die Verringerung der Zuckerimpulse, bzw. die Vermeidung von übermäßiger Aufnahme raffinierten Zuckers ergänzen die wünschenswerte Compliance eines Diabetes- Patienten während der Parodontitis-Therapie.
DI: Falls eine Parodontal-Therapie nötig war, wie kann der Diabetes-Patient die oftmals nach der Therapie freiliegenden Zahnhälse vor Karies und neuen Entzündungen schützen?
Dr. Christian Rath: Die Verwendung von fluoridhaltigen Zahnfleisch-Zahnpasten mit speziellen bakterienhemmenden Inhaltsstoffen und antibakterielle Mundspülungen zum einen sowie eine akribische Zwischenzahnpflege mit den bekannten Hilfsmitteln zum anderen sind Voraussetzung. Der Abrasionswert, RDA der verwendeten Zahnpasta, sollte niedrig und die Zahnbürste (Handzahnbürste oder elektrisch betriebene) sanft sein, um das freiliegende Dentin zu schonen und den nun gesunden Zahnfleischrand gut zu reinigen aber nicht mechanisch zu schädigen.
DI: Vielen Dank, Herr Dr. Rath, für diese sehr wichtigen Informationen.
Fazit
Nach allem hier Erwähnten, sollte gerade bei Diabetikern/-innen die Mund- und vor allem Implantatpflege nicht vernachlässigt werden, da bei Diabetes-Patientinnen oder -Patienten tendenziell ein höheres Periimplantitis-Risiko naheliegt [7].
Jeder Parodontitis-Patient sollte bei der zahnärztlichen Untersuchung explizit auf mögliche Diabetes-Risikofaktoren hin untersucht und gegebenenfalls an einen Diabetologen oder den Hausarzt überwiesen werden. Die Durchführung eines Blutzuckerschnelltestes bei Verdachtsdiagnose in der Praxis kann professionell in das übliche Praxis-Therapiekonzept integriert werden. Diabetologen und Hausärzte sollten Diabetes-Patienten eine zahnärztliche Untersuchung empfehlen. bzw. dringend anraten. Erste Anzeichen einer Zahnfleischerkrankung sind sowohl zahnmedizinisch als auch humanmedizinisch erkenn- und diagnostizierbar. Gleichwohl kann eine mögliche Diabetes-Diagnose sowohl vom Humanmediziner als auch vom zahnärztlichen Kollegen gestellt werden.
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