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Die Prävention und Behandlung multimorbider und pflegebedürftiger Menschen, die immer mehr eigene Zähne oder technisch komplizierten Zahnersatz im Mund tragen, ist eine erfüllende Aufgabe, erfordert jedoch im Vorfeld konzeptionelle Überlegungen, die auch die individuellen Praxisgegebenheiten im Blick haben müssen.
Instrumentelle Ausstattung für den Hausbesuch
Auch wenn die aufsuchende Betreuung insbesondere vulnerabler Patientinnen und Patienten zum Versorgungsauftrag gehört [9], heißt das nicht, dass dazu eine mobile Behandlungseinheit oder gar ein Behandlungsmobil gefordert ist [1]. Folgende Aspekte gilt es zu berücksichtigen:
- Die Musterberufsordnung fordert grundsätzlich eine gewissenhafte und sachgerechte Durchführung der Behandlung [3].
- Bei multimorbiden und gebrechlichen Patientinnen und Patienten besteht ein erhöhtes Risiko für Komplikationen während der Behandlung (Aspiration, Abwehr mit der Gefahr der Verletzung, Blutung usw.).
- Kosten für Anschaffung, Transport, Auf- und Abbau sowie Pflege umfangreicher aufsuchender Ausstattung sind aktuell nicht ausreichend in den Leistungspositionen berücksichtigt.
Technisch aufwendige Konzepte der aufsuchenden Betreuung erweitern den Möglichkeitshorizont und der Verzicht auf Transporte in die Praxis ist sicherlich für Patientinnen und Patienten sowie ihr Betreuungsumfeld eine Entlastung. Der sichere Einsatz erfordert jedoch Erfahrung und Einsatzroutine im Praxisablauf und stellt für das Praxisteam eine größere Belastung dar. Einfache Behandlungen wie z.B. die Entfernung scharfer Zahnkanten oder Druckstellen sowie Unterfütterungen oder Erweiterungen und selbst präventive und parodontologische Behandlungsmaßnahmen können jedoch auch mit Handinstrumenten und einem mobilen Motor bis zu einem gewissen Grad befriedigend durchgeführt werden [2,16] (Abb. 1).
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat für die Hausbesuche auf ihrer Homepage einige wichtige Handreichungen zu den Fragen der aufsuchenden Betreuung eingestellt:
- Checkliste zu Schutzmaßnahmen in der aufsuchenden zahnärztlichen Betreuung
- technische Ausrüstung in der mobilen Behandlung
- Materialcheckliste für aufsuchende Betreuung
In der Handreichung „Hausbesuche – gut zu wissen.“ werden kurz die gesetzlichen Grundlagen des Bundesmantelvertrags wie auch der Musterberufsordnung dargestellt. Zudem gibt die Handreichung wichtige Hinweise zu den Arbeitsverträgen der Mitarbeitenden und zu versicherungsrechtlichen Aspekten.
Prävention und parodontale Behandlungsstrecken
Seit Juli 2018 können die präventionsorientierten Leistungen Mundgesundheitsstatus, individueller Mundgesundheitsplan (Vordruck 10, Anlage 14a, BMV-Z) und Mundgesundheitsaufklärung (PBa/PBb) sowie Zahnsteinentfernung (PBZst) einmal je Kalenderhalbjahr als eigenständige Leistungen abgerechnet werden – sowohl in der Praxis, in der Häuslichkeit wie auch in Pflegeeinrichtungen (§ 22a, SGB V) [6]. Seit Juli 2021 stehen zudem bei entsprechender medizinischer Indikation verschiedene parodontale Behandlungsstrecken für Menschen mit bewilligtem Pflegegrad zur Verfügung [7]. Dabei ist die sogenannte „verkürzte Behandlungsstrecke“ nicht genehmigungspflichtig und auch ohne Röntgendiagnostik durchführbar. Durch Kombination der präventiven Maßnahmen sowie indizierter parodontaler Behandlungsleistungen kann die Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen in der Zahnarztpraxis oder aufsuchend deutlich besser als früher gefördert werden. Ein praxisbewährtes Konzept zur Erbringung der Präventionsleistungen wie auch der parodontologischen Behandlungsstrecken sowohl in der Praxis als auch im Hausbesuch steht auf der Seite der LZK-BW unter „Kooperation & Prävention“ zum Download zur Verfügung [14].
Kooperationsverträge – mehr Chancen als Risiken
Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen der stationären Langzeitpflege und Zahnarztpraxen fördern die Mundgesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner [17,12]. So fühlen sich Pflegepersonen sicherer bei der Beratung und im Umgang mit Problemen der Mundgesundheit, weil der Kontakt zur Zahnarztpraxis durch den Vertrag strukturiert ist. Umgekehrt können Zahnärztinnen und Zahnärzte Verläufe, wenn z.B. Zähne abgebrochen oder locker sind, besser einschätzen und mit dem Betreuungsumfeld abstimmen. Nicht immer muss man sofort handeln – häufig ist „watchful waiting“ auch eine gute Strategie. Mit dem Kooperationsvertrag ist dies durch die – in der Regel – häufigeren Besuche leichter realisierbar. Zudem fallen scharfe Kanten und Druckstellen eher auf, lassen sich ohne großen Aufwand entfernen und ermöglichen so den betroffenen Menschen, schmerzfrei essen, sprechen und am Leben teilhaben zu können. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zählte im Jahr 2024 insgesamt 7.483 geschlossene Verträge. Dies entspricht einem bundesweiten Abdeckungsgrad von fast 45%. Das heißt aber auch, dass über 55% der Einrichtungen noch keinen Vertrag geschlossen haben. Ein wichtiger Grund dürfte sein, dass Pflegeeinrichtungen bis heute für die Erbringung der im Vertrag festgelegten Leistungen keinen gesonderten finanziellen Ausgleich bekommen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Zahnarztpraxen in besonderem Maße die Ressourcen der jeweiligen Pflegeeinrichtung bei allen Prozessabläufen so gut wie möglich im Blick haben sollten – sei es im Rahmen der Kommunikation bei der Übermittlung notwendiger Daten und Informationen als auch im Ablauf zum Beispiel bei den Kontrolluntersuchungen.
Ein eigens eingerichtetes Behandlungszimmer ist gut gemeint, kann aber zum Problem werden, wenn erwartet wird, dass das Pflegepersonal den „Transfer“ für alle Bewohnerinnen und Bewohner zum Behandlungszimmer übernimmt. Ebenso bedeutet es einen erheblichen Aufwand für das Pflegepersonal, wenn man neben der Erhebung des Mundgesundheitsstatus gleich auch den Plan und die Mundgesundheitsaufklärung in einer Sitzung durchführt. Entweder muss die Pflegefachkraft in diesen Fällen das Zahnarztteam den ganzen Tag begleiten oder immer wieder die eigenen Arbeitsabläufe unterbrechen. Abgesehen davon ist es bei notwendigem Behandlungsbedarf häufig gar nicht möglich, den individuellen Mundgesundheitsplan sofort vollständig auszufüllen, da der Plan ja auch die Durchführung notwendiger Aufklärungen erfordert. Da ist es geschickter, die Termine zu trennen und die Mundgesundheitsaufklärung im Sinne einer Praxisanleiter- bzw. Mentoreneinheit durchzuführen (Abb. 2 und 3).
Neben diesen Fragen der praktischen Durchführung stellen sich im Kooperationsvertragsgeschehen häufig weitere strukturelle Fragen. Wer kümmert sich darum, ob eine Bewohnerin oder ein Bewohner im Rahmen des Vertrages betreut werden möchte? Wie soll in Notfallsituationen außerhalb der Praxisöffnungszeiten oder im Fall von Urlaub verfahren werden? Zu den häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Kooperationsverträgen, zur Planung und Durchführung von Kontrolluntersuchungen und zu den aufsuchenden Behandlungsmöglichkeiten auch ohne große instrumentelle Ausstattung stellt die LZK-BW auf ihrer Homepage unter „Kooperation und Prävention“ verschiedene Artikel zum Download zur Verfügung [10,11,13].
S2k-Leitlinie und Expertenstandard
Die bereits erwähnte neue S2k-Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“ gibt gute Hilfestellungen, für die eigene Praxis ein Betreuungskonzept zu entwickeln [1]. Die Empfehlungen und Statements formulieren die notwendigen Leitplanken für eine qualitätsorientierte und damit „trittsichere“ Betreuung. Die zusätzlichen Begleittexte liefern professionsübergreifende Informationen z.B. zu geriatrischen, pflegerischen, rechtlichen und ethischen Kontextfaktoren. Wie Leitlinien in der Medizin definieren Expertenstandards in der Pflege auf wissenschaftlicher Basis Ziele, Maßnahmen und Qualitätskriterien zu relevanten Fragestellungen. Entwickelt und herausgegeben werden die Expertenstandards vom sogenannten Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) – einem bundesweiten Zusammenschluss von Pflegefachpersonen. Der DNQP-Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Zahnmedizin abgestimmt und im Jahr 2023 erstmals final veröffentlicht. Der Expertenstandard betont ebenfalls die Notwendigkeit der interprofessionellen Verzahnung und Zusammenarbeit [4,18].
Internetplattform „mund-pflege.net“
Die Informations-, Beratungs- und Schulungsplattform mundpflege.net stellt auf der Grundlage des oben erwähnten Expertenstandards nicht nur fachliche Informationen zur Verfügung, sondern bietet darüber hinaus eine umfangreiche und einzigartige Mediendatenbank mit einer Vielzahl an Grafiken, digital animierten Pflegeszenen sowie klinischen Bildern und Filmen aus dem Versorgungsalltag (Abb. 4 und 5). In der ersten Entwicklungsphase der Jahre 2020 bis 2024 wurde mund-pflege.net durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Seit dem Ende der Förderphase im Herbst 2024 betreut der eigens dafür gegründete gemeinnützige und multiprofessionell aufgestellte Verein mund-pflege e.V. die Plattform. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei möglich, besondere Funktionen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ab der zweiten Jahreshälfte 2026 nur mit kostenpflichtiger Lizenz nutzbar [15].
Workshop „Pflege & Zahnmedizin im Dialog“
Der interprofessionelle Workshop „Pflege & Zahnmedizin im Dialog“ richtet sich an Pflegefachpersonen bzw. Praxisanleitende aus der Pflege, an das zahnärztliche Praxisteam und Lehrende für beide Professionen. Ziel des Workshops ist neben dem interprofessionellen Austausch die Implementierung von Handlungsempfehlungen des Expertenstandards in die verschiedenen Settings der Pflege. Neben pflegefachlichen Themen werden auch pflegepädagogische Elemente vermittelt. Der Workshop wird von der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker-/innen e.V. organisiert. Die fachliche Leitung haben die Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin Prof. Dr. Annett Horn und der Autor dieser Artikelserie [5].
Weitere Fortbildungsangebote
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat in den letzten zwanzig Jahren einzigartige Fortbildungsangebote für das gesamte Praxisteam geschaffen, um sowohl Aspekte der Praxisorganisation als auch Präventions- und Behandlungsstrategien Stück für Stück in die eigene Praxis zu implementieren. Dazu zählen eine Online-Kursreihe am zahnmedizinischen Fortbildungszentrum in Stuttgart sowie ein Curriculum an der Akademie für zahnärztliche Fortbildung in Karlsruhe mit Präsenzwochenenden, mehreren Online-Terminen, einer halbtägigen Hospitation in einer Einrichtung der stationären Langzeitpflege und einem kollegialen Fachgespräch zum Abschluss. Darüber hinaus veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin e.V. (DGAZ) jedes Jahr zusammen mit der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) das Curriculum Seniorenzahnmedizin. Auch die Jahrestagungen der DGAZ sind immer eine Reise wert. Zudem bieten die Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Bundesländer sowie private Organisationen Fortbildungen zur Alterszahnmedizin an.
Fazit
Die zahnmedizinische Betreuung pflegebedürftiger Menschen erfordert besondere Kompetenzen, Wissen und Fähigkeiten. Mittel- und langfristig sind wir alle gut beraten, für die eigene Praxis ein passendes Konzept zu implementieren und stetig weiterzuentwickeln. In den letzten 15 Jahren wurden viele neue Leistungspositionen geschaffen, um diesen Prozess zu fördern. Die Alterszahnmedizin ist bereits heute und vor allem in der Zukunft ein wichtiges Feld der zahnärztlichen Profession. Aus eigener Erfahrung und stellvertretend für alle, die sich dieser Aufgabe schon lange strukturiert und mit großer Hingabe widmen, lässt sich sagen: Die Alterszahnmedizin ist in jeder Hinsicht ein Gewinn – menschlich und auch betriebswirtschaftlich.
Hier Teil 1 lesen: Alterszahnmedizin – Zukunftsfeld der zahnärztlichen Profession | Dentalwelt
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![Abb. 1 a-j: Behandlung in der Häuslichkeit: Mit Mitteln der häuslichen Mundhygiene, zahnärztlichen Handinstrumenten, Kompressen (5 x 5 cm, achtlagig) und desinfizierenden Gelen lassen sich mit wenig Aufwand und geringem Risiko präventionsorientierte, aber auch parodontale Behandlungsmaßnahmen realisieren. (Hinweis: Nachdruck Quintessenz Teamjournal [14])](https://dentalwelt.spitta.de/wp-content/uploads/2026/05/Abb.-1-a-d-1024x683-jpg.webp)
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